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DG
Natürlich kannst Du auch erst einen Juristen bemühen, der dann wieder mich oder einen Berufskollegen als Gutachter bestellt, um dem zuständigen Richter das aufzubereiten, was Du oben völlig kostenfrei bekommst. Aber billiger wird das nicht. Sollte einen aber auch nicht wundern.klar sind unsere Juristen natürlich wieder für die voll 100% richtige Methode.
Die Regelungen des Bundeslandes sind ja gerade eben _nicht_ eingehalten. Das ist in diesem Fall - ich wiederhole mich da gern - vermutlich keine große Sache; aber dass da "eh nichts Großartiges passieren" könne, ist leider nur als grober Unfug zu bezeichnen.beim verkauf ist das natürlich schon etwas kritischer, wobei auch hier wieder mal der Käufer nachweisen muss, das der Verkäufer von der Sache wusste, damit das grob fahrlässig wird. dazu gibts verjährungsfristen usw... so ganz einfach ist das auch wieder nicht. definitiv ist es nicht die feine englische Art sein Haus so zu verkaufen und nichts zu sagen. solange aber alle Regelungen des bundeslandes eingehalten werden, kann eh nichts großartiges passieren.
MfG
Dirk Grafe