Architekt und Haustechnik

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B

Bauherr_0877

Hi

Wir lassen ein Haus komplett modernisieren und haben dafür ein Architekt ausgewählt.

Wir sind in der Ausschreibungsphase und jetzt sagt uns unseren Architekt dass er nicht zuständig für das Thema Haustechnik ist und das wir diese Planung und Leistungsbeschreibung in eigene Regie nehmen müssen.

Anders gesagt wir müssen uns jetzt mit Elektro / Heizung / Sanitär Installateur zusammen sitzen und Angebote gemeinsam erarbeiten.

„Architekt machen nie Haustechnik“ sagte unser Architekt.

Das hatten wir am Anfang nicht so verstanden und nicht erwartet das wir das ganze selbst machen müssen. Wie fühlen uns da ein bisschen allein gelassen mit einem Thema das wir ganz und gar nicht beherrschen.

Ist das wirklich immer so?
 
K

Komposthaufen

Die Aussage eures Architekten stimmt in dieser Generalität nicht. Zumindest die Koordination (z.b. Ausschreibung und Vergabe) der Haustechnik(Planung) machen durchaus auch Architekten.
 
L

Lanini

Also bei uns macht es unser Planer (Dipl.-Ing.). Also die Vergabe und Ausschreibung der gesamten Haustechnik. Die spezielle Planung dieser erfolgt dann mit der entsprechenden Firma in Absprache mit unserem Dipl.-Ing.. Ich weiß aber nicht, ob das so üblich ist.
 
wpic

wpic

Der Architekt bearbeitet die Bereiche, für die er kompetent ist. Wenn die Haustechnik nicht dazu gehört, was ab einem gewissen Komplexitätsgrad der Fall ist, wird die Planung ab der Leistungsphase 5, spätestens ab Lph 6 (Ausschreibung/Vergabe) an einen entsprechenden Fachplaner vergeben. Das ist i.d.R. ein TGA-Büro (TGA = Technische Gebäudeausrüstung) oder ein Fachbetrieb, der auch mitbieten darf, für die Erarbeitung eines LV´s (Leistungsverzeichnisses) in seinem GEwerk aber extra entlohnt wird.

Es ist natürlich keine befriedigende Option für Euch als Bauherren, mit dieser Aufgabe alleine gelassen zu werden, da Euch die fachlichen Kenntnisse fehlen, diese Arbeiten ausschreiben und koordinieren zu können. Der Architekt hätte Euch rechtzeitig auf die entsprechende Vorgehensweise aufmerksam machen müssen. Entscheidend ist, in welchem Umfange der Architekt von Euch vertraglich beauftragt worden ist. Das sollte schriftlich und eindeutig im Detail geregelt worden sein. Daraus ergibt sich der Leistungsumfang des Architekten.

Im Rahmen eines Einfamilienhaus/Zweifamilienhaus ist es dem Architekten durchaus zuzutrauen, den Überblick über die Haustechnik zu wahren, natürlich mit den entsprechenden Zusatzleistungen seitens der Fachplaner, wie z.B. einer Heizlastberechnung, einer Anlagenauslegung für die Heizung oder dem Wärmeschutznachweis durch den Statiker.
 
B

Bauherr_0877

Hi,

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Ich sehe dass wir noch eine ganze Menge lernen müssen inkl. die Rolle von Architekten...(-:

Was selbstverständlich war für unseren Architekt war nicht unbedingt selbstverständlich für uns und wir haben zum Teil falsche Annahme gemacht oder nicht die richtige Frage gestellt.

Ich schaue mal ob ich mich in den Themen einarbeiten kann und das ganze in eigene Regie übernehmen kann mit der Beratung von einzelne Firmen und vielleicht doch ein bisschen von unseren Architekt.

Ansonsten muss ich dazu zusätzliche Beratung extern beschaffen (z.B. TGA Büro).
 
Zuletzt aktualisiert 28.12.2024
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