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Bieber0815
Berechnungsgrundlage ist der "Geschäftswert". Durch die Bauverpflichtung hat der Vorgang einen höheren Wert als nur der schnöde Kauf des Grundstücks. Du wirst ja nun für mehrere 100 000 Euro ein Haus errichten. Diesem Umstand wird durch den pauschalen Aufschlag von 20 % Rechnung getragen. (Ähnlich wird es bei der Grunderwerbsteuer laufen, oder?).Hauptsächlich macht mich die Berechnungsgrundlage mit den aufgeschlagenen 2x20% und 1x10% stutzig.
Dass die Selbstnutzungspflicht einen Wert hat, finde ich überraschend, aber ... so ist das wohl. Verfügungsbeschränkung? Keine Ahnung ...