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Iktinos
Das ist richtig und meines Wissens nach, die einzige Möglichkeit, die Grundfläche eines Erdgeschosses legal zu vergrößern. Das dadurch ein 2-Geschosser zu einem 1-Geschosser würde, habe ich aber noch nirgends gelesen.Es kommt darauf an: manche Landesbauordnung bzw. Bebauungspläne lassen sog. untergeordnete Bauteile wie zB Erker außerhalb des Baufensters zu. Wenn das so ist, zählen sie aber dennoch zur Grundfläche, vergrößern ergo den Spielraum für ein passendes OG, das kein Vollgeschoss werden soll/darf.