Selbstverständlich wird das Kindergeld als Einnahme angerechnet. Warum auch nicht, ist doch eine feste und nachhaltige Einnahme. Wird doch nicht berechnet ob ein Kind davon unterhalten werden kann, sondern ob die Haushaltsberechnung der jeweiligen Bank aufgeht.
Vor allem aber auch so unwichtig bei dieser Ausgangsposition des TE.
Es bleibt zu prüfen, in wie weit ein Arbeitgeberdarlehen möglich ist, ob das bisherige geringe Eigenkapital in einem Bausparvertrag liegt und ggf. ein kleines Blankodarlehen möglich ist, was das Eigenkapital - wenn auch frendfinanziert - erhöhen lässt, ob die Landesfördermittel der LaBo in Frage kommen, Eigenleistung erbracht werden kann.
Ich denke schon dass eine Finanzierung auf einem gewissen Niveau im Bezug auf der Höhe darstellbar ist, ggf. kann man mit einem Nachrangdarlehen - wenn auch teurer als das Hypothekendarlehen - auch das fehlende Eigenkapital "nachsparen".
Alles in Allem sollte der Gedankengang oder das Vorhaben weiter verfolgt werden und ein geeignetes und darstellbares Finanzierungskonzept entwickelt, ebenso die Baukosten exakt kalkuliert werden.
Ich mache meine Daumen hier hoch.