Beim Kaufpreis für den Hälfteanteil kannst du auch um den Freibetrag von TEUR 20 niedriger liegen als die tatsächlichen Werte. Das spart dann noch Grunderwerbsteuer, die da auch noch anfällt.
Wie meinst Du das?
@Chris2806: Bei Kauf zahlst Du Grunderwerbsteuer, bei Schenkung Schenkungssteuer.
Er bezieht sich auf Verträge/Kaufpreise innerhalb der Familie oder unter Freunden, die sich nicht oder nicht vollständig am aktuellen Marktpreis orientieren. Innerhalb der Familie ist auch dem FA klar, dass nicht der volle Kaufpreis gezahlt wird, allerdings ist ja auch nicht in Stein gemeißelt, dass der Bodenrichtwert im freihändigen Verkauf immer erzielt wird, das bedeutet:
Ein Grundstück, das nach Bodenrichtwert einen Gesamtwert von 100T€ hat, wird innerhalb der Familie für zB 80T€ gehandelt. Nun könnte das FA argumentieren, dass die Grunderwerbsteuer auf 20T€ hinterzogen wird, also klassische Steuerhinterziehung, womöglich auch mit der Vermutung, dass ein Teil des Kaufpreises "schwarz" fließt. Dem entgegen steht, dass es uU auch im normalen Verkauf trotz Bodenricht(!)wert nur für 80T€ verkauft werden könnte, also muss/wird das FA den im Kaufvertrag fixierten Wert akzeptieren.
Anders stellt sich das dar, wenn Marktwert und Kaufpreis so massiv voneinander abweichen, dass man von einer Schenkung und/oder Schwarzgeldzahlung ausgehen muss. Dann setzt das FA den Marktwert als Berechnungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer an und man muss dann schon gute und stichhaltige Argumente bringen, um den Gebührenbescheid zu kippen.
Also müsste ich bei einem Grundbucheintrag auf jeden Fall die Schenkungssteuer zahlen? Egal ob verheiratet oder nicht? [...]
Wäre es ggf.. noch eine Option lediglich ein Teilgrundstück zu überschreiben? Also 60/5 und den anderen Teil als "Grünfläche" liegen zu lassen?
Das Thema mit dem Überschreiben im Unglücksfall auf mich ist mit den Eltern und der Schwester bereits geklärt (Sie drängen uns quasi dort zu bauen )
Ihr solltet Euch ein oder zwei Stunden beim Steuerberater/Notar gönnen, denn dafür gibt es sicher individuelle und intelligente Lösungen.
Das muss man aber am Ende des Tages selbst entscheiden, was für Euch funktioniert. Wir haben dafür (unverheiratet, 2 Kinder) unser Modell gefunden, ich bin mir aber sicher, dass wenn ich meine/unsere Konstellation hier öffentlich darstellen würde, dass dann einige Leute die Hände über dem Kopf zusammenschlagen, weil das für die absolut undenkbar wäre - für uns funktioniert das aber und das sehr gut.
Insofern würde ich Euch nie raten, das so zu machen, wie wir das organisiert haben, aber es ist durchaus möglich dass Euch Euer Steuerberater/Notar ganz ähnliche Varianten vorschlägt.
MfG
Dirk Grafe