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Bieber0815
Siehe Landesbauordnung, Sachsen, § 56(2) Der Bauleiter muss über die für seine Aufgabe erforderliche Sachkunde und Erfahrung verfügen. [...]aber den Bauleiter, den kann man sich nach 3 Häusern Erfahrung eigentlich sparen. Oder?
Da steht noch mehr drin zu den Pflichten des Bauleiters (und des Bauherren).