Zuerst hättee ich mal gesagt, dass ihr Geld halt trotzdem zurückgezahlt werden muss, egal ob in Form eines Grundstückes oder sonst wie vorhanden. Da das deutsche Recht ein paar Fallstricke aufweist (z.b. die Frage, ob sie dir ihr Geld nicht schon längst geschenkt hat), hätte ich dazu halt einen Vertrag aufgesetzt.
Mir wurde vorgestern von einem Notar (evtl. etwas eigennützig?) aber gesagt, dass verschiedene Urteile in die Richtung gehen, innereheliche Darlehensverträge (wäre meine erste Vertragswahl gewesen) nicht mehr anzuerkennen.
Das mag ich mir zwar kaum vorstellen, aber in eurem Fall würde ich wohl die paar Stunden Fachanwalt oder Notar bezahlen, um mich solide über die rechtlichen Möglichkeiten beraten zu lassen (zum Notar müsst ihr wegen der Grundstücksübertragung eh); dann wird euch vielleicht auch klarer, was ihr regeln müsst, was nicht und wie ihr was verteilen wollt.