Kaspatoo
Hallo,
die BG Bau möchte mal wieder was wissen.
Unter anderem:
"Wer hat in welcher Weise die Baufinanzierung getragen?"
oder
"Wer hat mit welcher Bank Darlehensverträge abgeschlossen (Kreditverträge in Kopie beifügen)"
Ich frage mich nun ob ich darüber überhaupt Auskunft geben muss.
Im Anschreiben heißt es:
"
Wegen der Auskunftspflicht venrueisen wir auf §§ 191, 192 Sozialgesetzbuch (SGB) Vll i. V. m. der
Satzung der BG BAU.
"
Ich habe dort nachgeschaut und als wesentlich nur folgenden Paragraphen als betreffend erachtet:
"
(5) Bauherren sind verpflichtet, auf Verlangen des zuständigen Unfallversicherungsträgers die Auskünfte zu geben, die zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Unfallversicherungsträgers (§ 199) erforderlich sind. Dazu gehören
1.
die Auskunft darüber, ob und welche nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten ausgeführt werden,
2.
die Auskunft darüber, welche Unternehmer mit der Ausführung der gewerbsmäßigen Bauarbeiten beauftragt sind.
"
Hieraus leite ich ab, dass ich zu keiner Auskunft über unsere Finanzierung verpflichtet bin.
Sehe ich das falsch? Wie war das bei euch?
lG
die BG Bau möchte mal wieder was wissen.
Unter anderem:
"Wer hat in welcher Weise die Baufinanzierung getragen?"
oder
"Wer hat mit welcher Bank Darlehensverträge abgeschlossen (Kreditverträge in Kopie beifügen)"
Ich frage mich nun ob ich darüber überhaupt Auskunft geben muss.
Im Anschreiben heißt es:
"
Wegen der Auskunftspflicht venrueisen wir auf §§ 191, 192 Sozialgesetzbuch (SGB) Vll i. V. m. der
Satzung der BG BAU.
"
Ich habe dort nachgeschaut und als wesentlich nur folgenden Paragraphen als betreffend erachtet:
"
(5) Bauherren sind verpflichtet, auf Verlangen des zuständigen Unfallversicherungsträgers die Auskünfte zu geben, die zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Unfallversicherungsträgers (§ 199) erforderlich sind. Dazu gehören
1.
die Auskunft darüber, ob und welche nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten ausgeführt werden,
2.
die Auskunft darüber, welche Unternehmer mit der Ausführung der gewerbsmäßigen Bauarbeiten beauftragt sind.
"
Hieraus leite ich ab, dass ich zu keiner Auskunft über unsere Finanzierung verpflichtet bin.
Sehe ich das falsch? Wie war das bei euch?
lG