Das mit Punkt C3 hatte ich bisher so verstanden, dass die Bezugshöhe (Straßenhöhe bei Gebäudemitte) nur herangezogen wird, um die maximalen Höhen des Gebäudes zu bestimmen/festzulegen.
Das hast Du richtig verstanden. Damit liegen alle Deine Bezugshöhen fest, ob Du das nun für Deine Oberkante Fertigfußboden EG übernimmst oder nicht. Du kannst ausschließlich mit der Lage Deiner Gebäudemitte beeinflussen, wo diese Höhe genau liegt (von der aus sich dann Deine Firsthöhe etc. bemißt). Ob Du nun den Zahnhals Deines Kellers freilegst oder das Gelände bis Brüstungshöhe Obergeschoss aufschüttest: Deine Gebäudehöhe ab Straße kannst Du damit nicht "gestalten".
So wie ich dich verstehe, würdest du das auch auf etwaige Geländehöhen beziehen. Auch welche, die wir später als Bauherren gerne verändern würden, oder?
Da hast Du mich mißverstanden: Deinen Geländeverlauf nagelt diese Höhenangabe nicht fest. Durch den kannst Du lediglich keine Bezugshöhen verschieben.
Bei der schematischen Schnittzeichnung wird dann noch gleichzeitig zu dem "gewachsenen Gelände" (grau) die "Geländemodellierung" (schwarz) mit angegeben. Aber ob das dann nur Vorschläge sind, oder ob das Gelände bei der Erschließung tatsächlich so modelliert wird, weiß ich leider nicht.
Die schematische Schnittzeichnung stellt - für mehrere Dachformen durchdekliniert - immer dasselbe dar:
Links siehst Du die bergseitigen Grundstücke, blau gestrichelt die Baufenster, wo die bergseitigen Häuser empfohlen beispielsweise mittig drinstehen. Dann kommt der beigefarbene Balken symbolisch für die Planstraße, deren Fahrbahnmitte dem gewachsenen Gelände folgt. Rechts siehst Du dann die talseitigen Grundstücke. Die symbolischen Gebäude stehen dabei straßenseitig an der Baugrenze.
Der reale gewachsene Geländeverlauf ist dabei fiktiv als gerade (also gleichmäßig) abfallende Linie gestrichelt. Die Geländemodellierung (im Sinne der Modifikation durch die Bauherren) nimmt in der Zeichnung an, daß das Gelände ab dem Straßenrand in gerader Linie auf den Fußboden des jeweiligen Eingangsgeschosses zustrebend verändert wird, und innerhalb der Gebäudetiefe dann um eine Geschosshöhe ansteigt. Bergseitig geht man also im Untergeschoss herein, talseitig im Erdgeschoss.
Diesem Vorschlag ist ratsam zu folgen, da man sonst quer zum Nachbarn einen Höhenunterschied hätte, der ja entsprechend abzuböschen bzw. abzustützen wäre. Die bergseitigen Bauherren liegen bei diesem Vorschlag mit dem UG-Fußboden schon deutlich über der Bezugshöhenlinie. Damit sie dadurch nicht ein Geschoss verlieren, gewährt man ihnen 4 m mehr First- bzw. Giebelhöhe. Hier könnte ein Streitpunkt liegen, der den Plan bis zur Rechtskraft noch verändert.
In C4 sehe ich keine Vorgabe bzgl. der Garagenhöhe, sodaß so gesehen unterschiedliche Geländehöhen zwischen Nachbargrundstücken nicht flachere Garagen zur Folge hätten - das kann aber in übergeordnetem Baurecht schon geregelt sein und daher im Bebauungsplan nicht erwähnt sein müssen.
Mein Rat - aber vergiss nicht: ich bin Unternehmensberater, kein Vermessungsinschinör oder Baurechtler - wäre: orientiere Dich am Vorschlag aus dem Bebauungsplan. Als talseitiger Anlieger also: plane Deine Oberkante Fertigfußboden EG etwa auf Straßenniveau. Die Modifikation der Geländemodellierung mußt Du selber vornehmen, die Gemeinde folgt mit der Straße schlicht dem geplanten Verlauf und sonst nichts. Sprich´ Dich mit den Nachbarn ab. Quer werdet Ihr also in etwa dem Straßenverlauf folgen, weil mit dem ja auch die jeweilige Nullhöhe "fließt" (und ich davon ausgehe, daß auch Deine Nachbarn alle keinen Regen zur Haustür hereinlaufen haben, Darüber hinaus aber nicht weiter aufschütten wollen).