Bauträgerwechsel nach Baubeginn?

4,60 Stern(e) 5 Votes
B

Bieber0815

Ich glaube was ypg meint, ist wenn du mit nem Grundstück um die Ecke kommst, die als auftreten (und auch dann die Planung machen und das Haus bauen), aber auch selber Grundstücke aufkaufen und diese als Bauträger vermarkten und bebauen und schlussendlich an den Käufer übergeben.
Ja, genau, habe ich so verstanden. Ich wollte nur klarstellen, dass dies kein Wunschkonzert des Käufers ist, er sich also eine Vertragsform aussuchen kann, nur weil der Baupartner "mehrgleisig" fährt. Übrigens könnte man Deinen Beitrag ruhig mal anpinnen hier im Forum.

Hier sind übrigens auch Dachdecker und ähnliche als Bauträger aktiv. Geht immer dann, wenn man Kapital hat (oder Zugang dazu) und Zugriff auf Grundstücke (aka Beziehungen).
 
Y

ypg

Ja, genau, habe ich so verstanden. Ich wollte nur klarstellen, dass dies kein Wunschkonzert des Käufers ist, er sich also eine Vertragsform aussuchen kann, nur weil der Baupartner "mehrgleisig" fährt. Übrigens könnte man Deinen Beitrag ruhig mal anpinnen hier im Forum.

Hier sind übrigens auch Dachdecker und ähnliche als Bauträger aktiv. Geht immer dann, wenn man Kapital hat (oder Zugang dazu) und Zugriff auf Grundstücke (aka Beziehungen).
Nein, natürlich ist es kein Wunschkonzert.

Ein Bauherr kann Firma XY als GÜ beauftragen, sein Haus auf Bauherr-Grundstück zu bauen, dann wird in einem Werkvertrag alles weitere festgehalten.
Gleiche Firma darf aber auch als BT jemanden Haus mit Grundstück verkaufen, dann wird eben ein Kaufvertrag alles regeln.

Zweigleisigkeit ist nichts verbotenes und auch nicht befremdlich.


Gruß, Yvonne
 
T

toxicmolotof

Bei größeren "Baufirmen" trennen die Gesellschafter diese "Baustellen" sehr häufig juristisch. Da gibt's dann die ABC-Hausbau-GmbH und die ABC-Bauträger-GmbH... Und die ABC-Bauprojekt-GmbH und die.... usw.... etc.... pp.
 
G

Grym

Ich habe schon Architekten, Ingenieure, Baufirmen erlebt, welche ein Unternehmen, welches auf das Grundstück des Kunden ein Haus bauen, als Bauträger bezeichnen. Also regt euch mal hier nicht so auf. Mittlerweile weiß ich ja, wir sind hier alle Freaks, die hier über sonst was für kleine Details diskutieren. Aber wenn der TE das Unternehmen Bauträger nennen möchte, dann ist es eben ein Bauträger. Auch wenn es ein GÜ ist. Diese Unterscheidung treffen 0,05% der am Bau beteiligten, für die anderen 99,95% ist es ein Bauträger.
 
T

toxicmolotof

@Grym, schon klar, aber es ist für die Beantwortung vieler Fragen einfach relevant!

Es macht einen Unterschied ob man selbst Bauherr ist oder eben nicht.

Wenn ich als Bauherr ein Gewerk von der Baustelle runter werfen will, dann kann ich das ohne wenn und aber. Der "echte" Bauträger wird dagegen den Käufer von seiner Baustelle runter werfen, wenn ihm danach ist.
 
Y

ypg

Die Vertragskündigung mit einem Bauträger wird dann auch sehr teuer, wenn individuell auf den Kunden geplant wurde. Man selbst fliegt aus dem Vertrag, der BT würd sich dann einen neuen Kunden suchen und weiterbauen - dem TE bleiben Kosten, nicht zu vergessen das schon aufgenommene Darlehen...

Aber @jeti79 macht den Hausbau oder die Kündigung schon ohne uns sonst hätte er wohl mal Aufklärung betrieben.
Gruß, Yvonne
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
Im Forum Bauplanung gibt es 4899 Themen mit insgesamt 97946 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Bauträgerwechsel nach Baubeginn?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Muss Bauträger auf enorme Böschungshöhe/Kosten hinweisen? 12
2Preise Hausbau Architekt vs. Bauträger 10
3Müll auf der Baustelle - Was ist tolerierbar? 138
4Bauvorhaben mit Bauträger ohne offiziellen Bauplan anzahlen? 12
5Bauträger oder Generalunternehmer! Sicherheit? 30
6Vertragsergänzung zu Bauvertrag durch Bauträger 36
7Bauträger in NRW. Kann jemand gute Bauträger empfehlen? 10
8Neubau mit Bauträger / Bauzeichnungen Unterlagen 23
9Bauträger oder freier Architekt 26
10Bausachverständiger bei ETW vom Bauträger sinnvoll? 11
11Bauträger lässt sich Umplanung teuer bezahlen - gerechtfertigt? 12
12Grundstück als Bauerwartungsland kaufen 15
13Rodung und Herrichtung von Grundstück 12
14Zwangsversteigerung - Grundstück-Forderungen von zwei Parteien 11
15Grundstück erweitern 11
16Ausrichtung der Räume bei Nord-Ost Grundstück 22
17Grundstück separat von der Bauträger kaufen 13
18nicht teilbares Grundstück aufteilen und bebauen 18
19Wasserzuleitung vom Nachbarn über Grundstück 11

Oben