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tim2111
Hallo zusammen,
ich habe eine ganz allgemeine Frage an Euch:
ich überlege ein Baugrundstück zu kaufen und möchte dort gerne ein zweigeschossiges Haus mit Flachdach bauen.
Der dort geltende Bebauungsplan unterscheidet in einige Grundstücke die zweigeschossig bebaut werden dürfen, sowie die meisten Grundstücke dort die eingeschossig bebaut werden dürfen. Die Dachform ist offen.
Die Formulierung im Bebauungsplan lautet wie folgt:
Höhe der baulichen Anlagen:
Die FB OK (Oberkante Fertigfußboden) des Erdgeschosses, gemessen in der Mitte der Fassade, darf nicht mehr als 0,75 m über Straßenniveau liegen.
Die maximale Traufhöhe darf bei einer zulässigen eingeschossigen Bebauung bei geneigten Dächern 4,2 m über FB OK erreichen. Die Firsthöhe darf maximal 9,0 m über Bezugspunkt liegen.
Die maximale Traufhöhe darf bei einer zulässigen zweigeschossigen Bebauung bei geneig-ten Dächern 7,0 m über FB OK Erdgeschoss erreichen. Die Firsthöhe darf maximal 11,0 m über Bezugspunkt liegen.
Bei flach geneigten Dächern mit einer Dachneigung von bis zu 10° darf die Gebäudehöhe (Gh) bei einer zulässigen eingeschossigen Bauweise maximal 7,5 m über FB OK Erdge-schoss erreichen.
Bei einer zulässigen zweigeschossigen Bauweise ist eine Gebäudehöhe von maximal 10,0 m zulässig.
Liege ich richtig in der Annahme dass ich also auch auf den Grundstücken die eingeschossig bebaut werden dürfen ein zweigeschossiges Gebäude mit Flachdach bauen kann, solange dies nicht höher als 7,5m ist?
Danke vorab für Eure Hilfe!
ich habe eine ganz allgemeine Frage an Euch:
ich überlege ein Baugrundstück zu kaufen und möchte dort gerne ein zweigeschossiges Haus mit Flachdach bauen.
Der dort geltende Bebauungsplan unterscheidet in einige Grundstücke die zweigeschossig bebaut werden dürfen, sowie die meisten Grundstücke dort die eingeschossig bebaut werden dürfen. Die Dachform ist offen.
Die Formulierung im Bebauungsplan lautet wie folgt:
Höhe der baulichen Anlagen:
Die FB OK (Oberkante Fertigfußboden) des Erdgeschosses, gemessen in der Mitte der Fassade, darf nicht mehr als 0,75 m über Straßenniveau liegen.
Die maximale Traufhöhe darf bei einer zulässigen eingeschossigen Bebauung bei geneigten Dächern 4,2 m über FB OK erreichen. Die Firsthöhe darf maximal 9,0 m über Bezugspunkt liegen.
Die maximale Traufhöhe darf bei einer zulässigen zweigeschossigen Bebauung bei geneig-ten Dächern 7,0 m über FB OK Erdgeschoss erreichen. Die Firsthöhe darf maximal 11,0 m über Bezugspunkt liegen.
Bei flach geneigten Dächern mit einer Dachneigung von bis zu 10° darf die Gebäudehöhe (Gh) bei einer zulässigen eingeschossigen Bauweise maximal 7,5 m über FB OK Erdge-schoss erreichen.
Bei einer zulässigen zweigeschossigen Bauweise ist eine Gebäudehöhe von maximal 10,0 m zulässig.
Liege ich richtig in der Annahme dass ich also auch auf den Grundstücken die eingeschossig bebaut werden dürfen ein zweigeschossiges Gebäude mit Flachdach bauen kann, solange dies nicht höher als 7,5m ist?
Danke vorab für Eure Hilfe!