saar2and
Arbeitsstunden müssen unbedingt gesondert aufgeführt werden.
( Dazu hier ein Gerichtsurteil
Amtsgericht Mülheim vom 30.7.2015, 12 C 1124/14).
Auch kannst du verlangen das er die erbrachten Leistungen einzeln auf der Abschlagsrechnung aufschlüsselt.
Woher sollst du wissen wofür die 1500 Euro verwendet worden sind.
Es ist gar nicht nachvollziehbar welche Leistung schon erbracht wurde, was hier bezahlt wird und wie Mann auf so einen runden Brutto Betrag kommt. Der lässt einen ja schon zweifeln.
( Dazu hier ein Gerichtsurteil
Amtsgericht Mülheim vom 30.7.2015, 12 C 1124/14).
Auch kannst du verlangen das er die erbrachten Leistungen einzeln auf der Abschlagsrechnung aufschlüsselt.
Woher sollst du wissen wofür die 1500 Euro verwendet worden sind.
Es ist gar nicht nachvollziehbar welche Leistung schon erbracht wurde, was hier bezahlt wird und wie Mann auf so einen runden Brutto Betrag kommt. Der lässt einen ja schon zweifeln.
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