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Bieber0815
Und es fällt auch keine Steuer an, wenn es unbar (transparent, vor dem Notar dokumentiert, per Überweisung) abgewickelt wird. Zumindest wenn der Schwiegersohn zunächst außen vor bleibt, der Freibetrag von den Eltern an das Kind ist 400 000 Euro. Später(!) kann die Ehefrau ihrem Mann die Hälfte steuerfrei überschreiben (IIRC gilt der Freibetrag von 500 000 Euro).
http://www.frag-einen-anwalt.de/Unterliegt-nach-Schenkung-Auszahlung-an-Bruder-der-Steuerpflicht--f75075.html schrieb:"Die Zuwendung von Vermögensgegenständen gegen Zahlung von Abstandsgeldern oder Gleichstellungsgeldern wird schenkungsteuerlich als gemischte Schenkung qualifiziert. Die Abstands- bzw. Gleichstellungsgelder werden also im Verhältnis zwischen dem Übergeber und dem Übernehmer (sog. Deckungsverhältnis) als Gegenleistung des Übernehmers qualifiziert, die angesichts des i.d.R. höheren Werts des übertragenen Vermögensgegenstandes eine gemischte Schenkung begründet.
Die Gleichstellungsgelder selbst sind nicht als freigebige Zuwendungen des Übernehmers an seine weichenden Geschwister, sondern des Übergebers an seine übrigen Kinder anzusehen. Dies ist i.d.R. auch schenkungsteuerlich günstiger. Die weichenden Kinder haben die erhaltenen Beträge als Forderungsschenkung von ihrem Elternteil zu versteuern."
Scherer/Feick in Bonefeld (u.a.): Der Fachanwalt für Erbrecht, Rz 139f zu Kap. 23 Vorweggenommene Erbfolge