305er
Hi, wir haben uns ein Grundstück gekauft in einem Neubaugebiet in Hessen, bei uns fängt der Bau die Tage an.
Habe bezüglich unserer Regenwasser versickerungsanlage mir nen Hausplan von unserem zukünftigen Nachbarn schicken lassen (bezüglich Abstand zum Keller).
Jetzt habe ich darauf gesehen, dass es ein Pflanzenplan war, den man beim Amt mit dem Bauantrag stellen muss.
Darauf zu sehen, das er relativ nah an unsere Grenze (ca.3-4m Abstand) einen Bergahorn pflanzen will!
Die Teile werden nach 10Jahren schon 4m hoch und nach 20 Jahren schon bis zu 16m hoch, also fast doppelt so hoch wie unsere Häuser!
Endhöhe bis zu 35m
Wer stellt sich so ein Riesen Vieh in seinen eigenen Garten?
Bisher hab ich im Internet nicht viel gefunden, außer dass man sich wohl viel gefallen lassen muss.
Laut hessischer bauordnung/nachbarschaftsrecht, müssen “sehr stark wachsende Allee- und Parkbäume“ 4m Grenzabstand einhalten und “stark wachsende Allee- und Parkbäume“ nur 2m
Worunter zählt jetzt dieser bergahorn?
Und kann ich da nichts im Vorhinein machen? Zb beantragen dass der das nicht pflanzen darf?
Ich kennen es von den Schwiegereltern, die mal ein Haus und Grund hatten, dass man selbst auf seinem eigenen Grund und Boden nicht einfach alles machen darf. Wenn der Nachbar nicht einverstanden war, durfte es nicht gemacht werden.
Ich habe echt kein Bock auf so ein Teil, da hat mein ganzer Garten wahrscheinlich keine Sonne mehr .
Kann ich mich dagegen wehren?
Ein japanischer Fächerahorn will er auch zwischen unsere Häuser pflanzen. Hier gibt's aber wohl auch Sträucher die eher in die Breite und nicht in die Höhe wachsen. Damit könnte ich mich anfreunden.
Ich hoffe echt, es gibt ne Lösung.
Habe keine Bock auf einen ewigen Nachbarschaftsstreit!
Habe bezüglich unserer Regenwasser versickerungsanlage mir nen Hausplan von unserem zukünftigen Nachbarn schicken lassen (bezüglich Abstand zum Keller).
Jetzt habe ich darauf gesehen, dass es ein Pflanzenplan war, den man beim Amt mit dem Bauantrag stellen muss.
Darauf zu sehen, das er relativ nah an unsere Grenze (ca.3-4m Abstand) einen Bergahorn pflanzen will!
Die Teile werden nach 10Jahren schon 4m hoch und nach 20 Jahren schon bis zu 16m hoch, also fast doppelt so hoch wie unsere Häuser!
Endhöhe bis zu 35m
Wer stellt sich so ein Riesen Vieh in seinen eigenen Garten?
Bisher hab ich im Internet nicht viel gefunden, außer dass man sich wohl viel gefallen lassen muss.
Laut hessischer bauordnung/nachbarschaftsrecht, müssen “sehr stark wachsende Allee- und Parkbäume“ 4m Grenzabstand einhalten und “stark wachsende Allee- und Parkbäume“ nur 2m
Worunter zählt jetzt dieser bergahorn?
Und kann ich da nichts im Vorhinein machen? Zb beantragen dass der das nicht pflanzen darf?
Ich kennen es von den Schwiegereltern, die mal ein Haus und Grund hatten, dass man selbst auf seinem eigenen Grund und Boden nicht einfach alles machen darf. Wenn der Nachbar nicht einverstanden war, durfte es nicht gemacht werden.
Ich habe echt kein Bock auf so ein Teil, da hat mein ganzer Garten wahrscheinlich keine Sonne mehr .
Kann ich mich dagegen wehren?
Ein japanischer Fächerahorn will er auch zwischen unsere Häuser pflanzen. Hier gibt's aber wohl auch Sträucher die eher in die Breite und nicht in die Höhe wachsen. Damit könnte ich mich anfreunden.
Ich hoffe echt, es gibt ne Lösung.
Habe keine Bock auf einen ewigen Nachbarschaftsstreit!