Nordlys
Also, ganz langsam...oft erprobt von mir beruflich im Auftrag des Dienstherrn. Verkauf einiger Ha an Landwirt so und so. Ha Preis ca. 40-50 tsd. Er weiss und ich weiss, dass es in Kiel im Ministerium Pläne gibt, das Land für Windenergie zu öffnen. Das sickert durch. Das würde das Land auf 80 tsd. pro Ha liften.Lösung, sagen wir Verkauf für 50. Zusatz beim Notar. Beide Parteien sind sich einig darüber, dass im Falle einer Ausweisung als Windkraftfeld bis Datum....dem Verkäufer die Summe xyz als Beteiligung an der Wertsteigerung nachzuzahlen ist. Etc. pp. Das geht ganz offiziell und ist bei der Grunderwerbsteuer null relevant. Denn der Käufer kommt ins Grundbuchnfür 50 tsd. pro ha, auch ohne Nachzahlung, deren Fälligkeit ja noch unsicher ist.
Klar?
Relevant ist es bei der Est., wenn nachgezahlt wird, für den Empfänger. Der Nachzahler, egal ob er bar oder Überweisung wählt, ist raus. Es ist in des Empfängers Verantwortlichkeit, ob er Nachzahlung angibt, was er auch tun müsste, wenn er diese in bar erhält. Was völlig legal wäre. Ok? Karsten
Klar?
Relevant ist es bei der Est., wenn nachgezahlt wird, für den Empfänger. Der Nachzahler, egal ob er bar oder Überweisung wählt, ist raus. Es ist in des Empfängers Verantwortlichkeit, ob er Nachzahlung angibt, was er auch tun müsste, wenn er diese in bar erhält. Was völlig legal wäre. Ok? Karsten