Bei deinem 1. Teil hab ich auch hier im Forum schon gehört, dass extra ausgewiesene Anschlusskosten nicht unter die Grunderwerbsteuer fallen würden.
Bei uns war das auch extra ausgewiesen, aber wir haben auf den vollen Betrag die Grunderwerbsteuer gezahlt. Ich hatte dazu vor ca. 4 Jahren recherchiert, hatte aber nichts gegenteiliges dazu gefunden. Vielleicht gab es aber mittlerweile auch irgendein Urteil oder eine Verwaltungsanweisung dazu.
Zum 2. Teil würde ich sagen Glück gehabt oder aber es wurde bei der 2. Fälligkeit der Notar nicht informiert. Der gibt die Infos meines Wissens ans Finanzamt weiter.
Inwieweit hier auch eine Informationspflicht der Firma gegenüber dem Finanzamt wegen der Änderung der Bemessungsgrundlage bestanden hätte, dazu bin ich überfragt.
Das ändert aber nichts daran, dass meines Erachtens der volle Betrag steuerpflichtig gewesen wäre.