Landkauf - Land zu Bauland wandeln

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K

knalli

Hallo,

Vielen lieben Dank für eure ausgiebigen Antworten und auch Diskussionen.
Um es klar zu sagen, ich werde alles ganz normal und offen darlegen, ohne irgendwas zu verschleiern etc... Ist es mir nicht Wert.

Habe aber nun zwei weitere Fragen......

Erste Frage:
Mein Verkäufer hat das Stück Land 2008 geschenkt bekommen, nun meint er das er dort eine 10jährige Frist vor der Veräußerung einhalten muss. So wirklich wissen wir nicht, woher diese Aussage stammt, kann irgendwer damit was anfangen?!?!
Hat irgendwas mit Erbpacht etc zu tun.
Er ist ganz normal als Besitzer der Flurstücke eingetragen.

Zweite Frage:
Da es sich ja um Grünland handelt, haben die Landwirte dort Vorkaufsrecht. Sprich, er als Verkäufer muss dies wohl im Landvolk anmelden und dann kann auch jeder Landwirt dort Ansprüche anmelden, dass er das Stück Land haben will und ich stehe dumm dar.

Boah, kennt sich damit jemand aus, oder muss ich hier ggf eine neue Frage aufmachen.

Manoman....

Danke schon mal
 
Nordlys

Nordlys

Das mit dem Vorkaufsrecht von Landwirten muss eine Besonderheit Eures Bundeslandes sein. Hier kenne ich das nicht.
Die 10 Jahresfrist ist wichtig. Wer Land erwirbt und innerhalb von 10 Jahren verkauft mit Gewinn, hat diesen zu versteuern. Wenn er es 10 Jahre und einen Tag besitzt und dann verkauft, ist der Gewinn steuerfrei. Karsten
 
K

knalli

Alles klar, also muss er "nur" versteuern, kann es aber grundsätzlich zumindest vor der Frist verkaufen.

Danke

Das mit dem Vorkaufsrecht muss ich mal klären.
 
Nordlys

Nordlys

Vielleicht hat er vom damaligen Schenker noch ne andere Fessel an den Füssen? Ein Veräusserungsverbot innerhalb der ersten 10 Jahre? Warum auch immer?
 
C

Caspar2020

kann auch jeder Landwirt dort Ansprüche anmelden, dass er das Stück Land haben will und ich stehe dumm dar
Yep; Zeit Bauer zu werden.

@nordys: ist ein Bundesgesetz. "
Gesetz über Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung Land- und forstwirtschaftlicher Betriebe(Grundstückverkehrsgesetz - GrdstVG)
"

Je nach Bundesland wird das aber durchaus unterschiedlich geregelt bzw. Abgewandelt.

@knalli: willst du mehr als nen hektar kaufen?
 
K

knalli

Hi,

Also im Grundstücksverkehrsgesetz ist das festgelegt. Somit ab 1ha genehmigungspflichtig.

Soll in Niedersachsen bald wohl ein neues Gesetz geben NSAG welches aber weiterhin den 1ha als Grenze vorsieht.

Gruß
 
Zuletzt aktualisiert 30.11.2024
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