Reihenmittelhaus von Bauträger kaufen - Vertragsinhalt?

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B

baeckerman83

Hallo!

Erst einmal etwas zum Hintergrund meiner Frage. Wir überlegen Wohneigentum zu erwerben, sind uns aber nicht sicher ob wir ein Einfamilienhaus oder ein Reihenmittelhaus wollen. Das Ganze ist so entstanden, dass wir nach Baugrundstücken Ausschau gehalten haben, dort aber die Nachfrage ja doch abenteuerlich hoch ist. Dann haben wir ein schönes Reihenmittelhaus in unserer Preislage gesehen. Plötzlich haben wir dann auch ein Baugrundstück von einer Gemeinde reserviert bekommen.

Hier soll es jetzt um das Reihenmittelhaus gehen. Der Makler hat dort einfach einen Termin mit einem Notar ausgemacht, ohne den Termin abzustimmen. Uns fehlen da noch Informationen, nun wissen wir aber nicht, ob diese für den Notarvertrag vorliegen müssen, wir also darauf bestehen können.

1. Bauplan mit Maßen der Wohnung und Raumaufteilung
2. Genaue Maße der Parkplätze, denn es gibt mehrere 2er Parkplätze, die Autos müssen also hintereinander parken. Diese Reihen sind für das ganze Reihenhaus für alle Bewohner nebeneinander. Auf der einen Seite des Reihenhauses.
3. Wir wollten ein Starkstromkabel zu unserem Parkplatz liegen haben, der Makler sagt, dass muss nicht in der Vertrag, damit fühle ich mich unwohl.

Würdet ihr auf die drei Sachen bestehen, bevor beim Notar unterschrieben wird? Und wie sieht es mit der Terminabstimmung aus? Wir wurden nicht mal gefragt, ob uns das passt.
 
T

Traumfaenger

Also ich würde 1. auf jeden Fall erwarten (Maße und Raumaufteilung), 2. würde ich auch in den Vertrag aufnehmen (also konkrete Bezeichnung welche Parkplätze zu Euch gehören). Bei 3. bin ich mir nicht sicher, ob der Notar das beurkunden soll, oder ob es genügt so etwas in den Kaufvertrag aufzunehmen (Ihr kauft die Wohnung mit Parkplatz und vom Verkäufer zu legenden Starkstromkabel). Eigentlich sollte hier der Kaufvertrag ausreichen, da das Starkstromkabel wie andere Einbauten auch, i.d.R. nicht im Notarvertrag einzeln aufgeführt werden (meine Meinung). Frag doch einfach den Notar, der gibt Dir gerne Auskunft, denn DU BEZAHLST IHN.

PS: Fehlende Terminabstimmung ist eine absolute Frechheit, bestätigt aber meine Meinung über Makler. Ihr seid vermutlich in einem Verkäufermarkt und wenn Ihr nicht erscheint, hat der Makler 10 andere Interessenten....
 
77.willo

77.willo

1. ist essenziell. 2. gehört in die Teilungserklärung zum Parkplatz die dir ja schon vorliegen muss. Wenn das da nicht drinnen steht musst du es durch die Eigentümer Versammlung bringen und das kann zäh werden.
 
B

baeckerman83

Vielen Dank! So schnell hatten wir gar nicht mit Antworten gerechnet.
Gut 1. sehen wir auch so.
Die Teilungserklärung haben wir schon. Zu den Stellplätzen steht dort: "...werden die Eigentümer der x Reihenhausgrundstücke und der Stellplätze, die real vermessen werden, Miteigentümer einer Wegefläche, von Grünflächen"
Daher sind die Stellplätze dann ja nicht geteilt sondern jedem gehört real ein Anteil, oder?

Das Kabel vom Hausanschluss müsste aber ja über die Grundstücke der anderen Anwohner.

Ja wir sind in einem Verkäufermarkt, Grundstücke und Häuser gehen ja zur Zeit leider echt super gut weg. Egal zu welchen Preisen und Leistungen der Verkäufer.
 
Y

ypg

Ein Makler ist ein Vermittler und bekommt dafür Provision.
Wer ist denn Verkäufer?

Und es wird unterschieden zw Gemeinschafts- und Sondereigentum... die Begriffe sind bei den Stellplätzen wichtig. Erwirbt ihr Gemeinschaftseigentum, gehört Euch allen ein ideeller Anteil, aber kein spezieller.


In aller Kürze Grüsse
 
Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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