Ich berichte aus unseren Erfahrungen, das muss nicht allgemeingültig sein. Evtl war einiges auch ein Entgegenkommen das man ggf. nicht erzwingen kann.
Kann ich erst Fremd und dann Eigenkapital benutzen? (wg Puffer)
Bei uns war es zumindest möglich Fremdkapital einzubringen bevor das Eigenkapital aufgebraucht war.
Wir haben aber zu Beginn schon Eigenkapital eingebracht, z.B. für das Grundstück und Baunebenkosten die bis dahin angefallen sind.
Lt. Betreuerin ist es der Allianz nur wichtig das der Kredit passend zum Bautenstand ausbezahlt wird.
Folgende Tabelle wurde uns dazu gezeigt:
30% bei Beginn Erdarbeiten
28% Rohbau einschl. Zimmer
5,6% Dachflächen und –rinnen
2,1% Rohinstallation Heizung
2,1% Rohinstallation Sanitär
2,1% Rohinstallation Heizung
7,0% Fenster
4,2% Innenputz
2,1% Estrich
2,8% Fliesen Sanitär
8,4% Bezugsfertig
2,1% Fassade
3,5% Fertigstellung
Weil wir ein Fertighaus gebaut haben und sich dann durch die wenigen großen Rechnungen der Betrag teils über dem Bautenstand bewegte wurde aber aus Kulanz um die Nichteinhaltung dieser Tabelle um einige wenige Tausende erlaubt.
Es gab aber zu diesem Zeitpunkt auch eine Besichtigung der Baustelle durch einen Gutachter. Erst danach wurde die erste große Rechnung (Hauslieferung) bezahlt.
Auch die kleine Schlussrechnung nach Mängelbeseitigung (Kredit war schon voll abgerufen) haben wir aus Eigenkapital bestritten und es waren zu dem Zeit ja auch noch weitere Posten offen die nach und nach noch auf uns zu kamen und kommen.
z.B. Telekom Hausanschluss, Abschliessende Vermessung, BG Bau, usw
Kann ich die Küche mit einreichen?
Wurde vom Vermittler verneint. Eigenkapital dafür zurückbehalten.
Gibt es Blanko auszahlungen?
Haben wir nicht genutzt da wir immer nur größere Rechnungen (in Summe waren es gerade einmal 6 Abrufe bis der Kredit leer war) aus dem Fremdkapital bestritten haben.
Es gibt aber eine vertragliche Formulierung, dass nur Beträge über 5.000€ aus dem Kredit bedient werden.
Will man kleinere Beträge über das Fremdkapital abwickeln so lässt man sich eine "Vorauszahlung" ausbezahlen und reicht die Belege dafür dann nach.
Im Zweifelsfall gilt aber nun mal was vertraglich vereinbart ist und da führt nichts am Lesen und Verstehen des kompletten Darlehensvertrag vorbei.