Bauamt genehmigt den Anbau nicht

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mike1978

Hallo zusammen,

wir sind gerade dabei eine ältere Doppelhaushälfte zu kaufen (aus den 30er Jahren, 95qm) und wollen es Sanieren und dabei gleich vergrößern. Für uns (Pärchen mit 2 kleinen Mädeln) ist es einfach zu klein. In der Umgebung stehen nur Doppelhäuser und in den letzten Jahren wurde bei vielen Häusern ein Anbau drangesetzt (teils seitlich, teils hinten). In Summe hat wahrscheinlich jede vierte Doppelhaushälfte einen Anbau. Einen Bebauungsplan gibt es nicht.

Wir sind nun davon ausgegangen, dass wir auch bei unserem zukünftigen Haus einen Anbau hinten dran setzen können, aber das möchte das Bauamt nicht. Es ist so, dass in unserer Straße alle Doppelhäuser in einer Linie stehen, nur unser Doppelhaus ist fast eine ganze Haustiefe nach hinten gesetzt (bedingt durch die im vorderen Bereich etwas schmalere Grundstücksform). Das Bauamt verwehrt uns den Anbau mit der mündlichen Begründung, dass wir ja ohnehin schon weiter hinten stehen und nun nicht noch weiter hinten bauen können.

Uns wurde empfohlen, dass wir seitlich anbauen, aber da haben wir nur etwa 5m zur Grundstücksgrenze. Für einen Anbau, der sich auch lohnt (3-4m Breite), benötigen wir also die Zustimmung vom Nachbarn. Das ist aber aus mehreren Gründen keine schöne Lösung; neben der erforderlichen Zustimmung passt das auch mit dem Grundriss dann nicht mehr so richtig und man könnte auch nicht mehr mit (Bau-)Fahrzeugen hinters Haus.

Daher meine Fragen: Kann das Bauamt den Anbau hinterm Haus einfach so ablehnen? Wenn doch viele andere in der Umgebung auch einen hinterm Haus haben? Da es keinen Bebauungsplan gibt: wogegen verstößt denn unser Vorschlag? Muss das Bauamt eine Absage nicht mit Paragraphen begründen?

Wir haben nächste Woche noch mal Termin beim Bauamt und es wäre super, wenn wir dann irgendwelche Infos hätten...
 
J

Joedreck

Nur wenn du einen förmlichen Antrag einreichst (bzw ein Architekt o.Ä.), muss eine Ablehnung auch begründet werden. Dagegen steht dann der Rechtsweg offen. Dafür wirst du allerdings einen Anwalt brauchen
 
wpic

wpic

Das klärt am besten direkt ein beauftragter Architekt, der die Bau- und planungsrechtliche Situation untersucht und dann mit den Behörden in Verhandlung tritt. Ohne Bebauungsplan gilt Bauen nach §34 Baugesetzbuch und damit ist regelmäßig eine Bauvoranfrage verbunden, die diese Punkte, die individuell verhandelt werden müssen, klärt. Eventuell gibt es die Möglichkeit einer Sonderlösung, weil das Grundstück vom Zuschnitt benachteiligt ist und die es ja bereits bei der Bewilligung des damaligen Bauantrags gegeben haben muss, um die Platzierung des Hauses hinter die Baulinie zu genehmigen. Auch werden sich nach dem Ortstermin mit dem Architekten eventuell andere Lösungsmöglichkeiten für einen Hausanbau ergeben, z.B. vor dem Haus.

Es ist auf jeden Fall ratsam, den Gesprächstermin mit den Baubehörden dem Architekten zu übertragen, nachdem er sich in die Situation eingearbeitet hat.
Er kann seine Argumentation vorbereiten und dann auf "Augenhöhe" mit den Behörden verhandeln. Der private Bauherr, der mehr oder weniger unvorbereitet und mit wenig Hintergrundwissen vorspricht, wird eher einmal abgefertigt
 
11ant

11ant

nur unser Doppelhaus ist fast eine ganze Haustiefe nach hinten gesetzt (bedingt durch die im vorderen Bereich etwas schmalere Grundstücksform).
Ich lese das so, daß das ganze Doppelhaus weiter hinten als die anderen steht. Ist auch die Breitenreduktion im Grundstück (auch) Eure Seite betreffend, und wie sieht es mit Anbau beim Nachbarn aus (hat / will der) ?

Es ist auf jeden Fall ratsam, den Gesprächstermin mit den Baubehörden dem Architekten zu übertragen, nachdem er sich in die Situation eingearbeitet hat.
Er kann seine Argumentation vorbereiten und dann auf "Augenhöhe" mit den Behörden verhandeln. Der private Bauherr, der mehr oder weniger unvorbereitet und mit wenig Hintergrundwissen vorspricht, wird eher einmal abgefertigt
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mike1978

Vielen Dank für die Antworten! Wenn ich das richtig verstehe, sollten wir das also mit einem Architekten angehen. Ist nur echt übel, dass wir dann einen Anbau planen lassen, der nach heutigen Infos nicht genehmigt wird... Wenn der dann wirklich nicht genehmigt wird, planen wir den seitlichen Anbau neu... Und das kostet. Vom Anwalt mal ganz zu schweigen...

@11ant Ja, das ganze Doppelhaus (beide "Teile") steht weiter hinten. Das Grundstück unserer Hälfte hat die normale Breite, das der anderen Hälfte ist vorne deutlich schmaler. Dadurch wurde alles weiter hinter versetzt, bis auch bei der anderen Haushälfte die ausreichende Breite erreicht wurde.

Was ich noch vergessen hatte: Die andere Doppelhaushälfte hat bereits einen seitlichen Anbau, aber die hatten auch keine Nachbarn zu beachten, da direkt ein Bach an das Grundstück angrenzt... Aber ich sehe es schon kommen: Unsere Nachbarn verweigern die Erlaubnis für den Anbau und wir dürfen gar nicht anbauen :-(
 
wpic

wpic

Um es nochmals klarzustellen: der Architekt plant keinen Anbau - er untersucht zu Anfang die Bau- und planungsrechtlichen Möglichkeiten, die Euch in Eurem Falle offenstehen. Nur dafür wird er zunächst von Euch beauftragt. Wenn es denn eine genehmigungsfähige Lösung gibt, die Euch zusagt, könnt Ihr ihn mit der weiteren Genehmigungs- und Ausführungsplanung beauftragen. Also nicht zu viel vermuten und rätseln, sondern in eine fachkundige Beratung investieren. Bauen im Bestand ist immer komplizierter als ein Neubau im Baugebiet mit Bebauungsplan.
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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