Haus-Neubau in Ferienhaussiedlung

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F

frettchen23

Hallo liebe Experten,

wir beginnen langsam mit den Planungen für die eigenen vier Wände.
Aufgrund unseres niedrigen Budgets kommt ein Neubau nur unter den unten genannten Voraussetzungen in Frage:

Gebaut werden soll in einem Feriengebiet.
Dieses Feriengebiet erlaubt ausdrücklich die Nutzung der Häuser als Dauerwohnsitz.

Nach kurzer Recherche ist laut Energieeinsparverordnung klar, dass diese nur für Wohnhäuser gilt und bei Ferienhäusern wegfällt.
Dies wäre preislich gesehen (Ferienhaus vs. Wohnhaus) natürlich ein enormer Unterschied.

Die Frage, die sich uns stellt, wie verhält es sich wenn man ein Ferienhaus in diesem Gebiet neu baut und dann als Dauerwohnsitz nutzt?

Meiner Vermutung nach brauche ich die Energieeinsparverordnung dann nicht zu beachten, da die Baugenehmigung für ein Ferienhaus erteilt wird.
Das frisch gebaute Ferienhaus wiederum kann ich ganzjährig als Wohnsitz nutzen, da die Gemeinde dies erlaubt.

Liege ich damit richtig oder habe ich einen Denkfehler?

Vielen Dank für jegliche Hilfestellungen bereits vorab.

MfG frettchen23
 
wpic

wpic

Denkfehler. Die Energieeinsparverordnung, §1, Pkt.8/9, gilt nicht für Wohngebäude, wenn die jährliche Nutzungsdauer unter 4 Monaten liegt oder der Energieverbrauch weniger als 25% des normalen Verbrauchs bei ganzjähriger Nutzung beträgt. Der Trick ist also ausgeschlossen und auch nicht empfehlenswert, bezogen auf die Gebäudedämmung.
 
F

frettchen23

Also würde mein ursprünglicher Plan in der Theorie so aussehen? (totaler Quatsch - ich weiß. es geht nur ums Verständnis):

1. Baugenehmigung (ohne Energieeinsparverordnung)
Alles kein Problem - da Ferienhaus.
2. Antrag auf ganzjährige Nutzung
Ablehnung da nicht nach Energieeinsparverordnung gedämmt. Teure Nachdämmung um Energieeinsparverordnung zu erreichen. Neuer Antrag = Genehmigung
 
Y

ypg

Interessanter Gedanke [emoji2]
Dann würde ich aber gleich ein Wohnhaus (inkl. Energieeinsparverordnung) planen und genehmigen lassen.

Nachrüsten ist immer teurer.


Gruß, Yvonne
 
Nordlys

Nordlys

Die Frage ist, ob da nachher ein Hahn nach kräht.
Also, Fewogebiet. Meier beantragt ne Ferienhütte, die kriegt er auch ohne Solar und Folienmantel durch die Baugenehmigung. Das Teil wird errichtet.
Meier macht nun vier Wochen Ferien da drin. Das gefällt ihm ganz gut, er verlängert und verlängert und zieht gar nicht mehr aus.
Er geht zur Gemeinde und meldet im Meisenstieg 18 seinen Dauerwohnsitz. Das nimmt das Einwohnermeldeamt dankend an. Auch da wird keiner nach Energieeinsparverordnung fragen. Es wird m.E. so durchgehen.
Oder?
By the way, es wurde nicht gefragt, ob das vernünftig ist oder ob es Sinn macht, die Energieeinsparverordnung auszuhebeln. Nur ob es klappen könnte. Ich denke schon. Karsten
 
Y

ypg

@Nordlys
Karsten, jetzt verwunderst Du mich aber. Gerade bei Euch, wo sich Hase und Igel kennen und gemeinsam die Dorfschenke besuchen, sollte so etwas ein offenes Buch sein, was genehmigt wurde und was nicht.
Bei uns würde sich ein neidender Nachbar nicht nur wundern, sondern mal die Behörde besuchen und dümmlich nachfragen, was denn da mit dem Dauergast los ist.
Außerdem gibt es hier keine regelwidrigen Vorsatz-Vorschläge ;) Das kann nämlich wirklich teurer werden als gedacht - dann doch regelkonform und etwas kleiner und günstiger bauen :)


Gruß, Yvonne
 
Zuletzt aktualisiert 20.12.2024
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