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VeBiBau
Hallo liebes Forum,
der liebe Hausbau lässt mich mal wieder nicht schlafen, sodass ich hier gelandet bin.
Wir bauen aktuell mit einem Bauträger eine massive Stadtvilla ohne Keller. Das Grundstück auf dem gebaut wird, war schon vor Baubeginn in unserem Besitz. Es ist ca. 20m breit und 40m lang. Von der Straße nach hinten steigt das Grundstück um 1m an und wir bauen sehr weit hinten.Von 62m auf 63m. Straßenniveau ist bei 62m. Die Planerin schlug uns für die höhenmäßige Einordnung des Hauses den mittleren Geländebezugspunkt von 62,3 vor, sodass OFFEG bei 62,6m liegt. Sie begründete ihren Vorschlag damit, das so nur ein geringer Geländeteil hinter dem Haus abgetragen werden muss und so keine Gründungsmehrkosten für uns entstehen. Wir bestätigten diese Höheneinordnung.
Zusätzlich ist anzumerken, dass wir sehr schluffigen Boden haben, der kaum wasserdurchlässig ist und auch nicht tragfähig ist, sodass wir eine Gründung mit Micropfählen haben.
Nun gestaltet sich das aktuelle Bild so, dass das Haus in einer Wanne steht; nach hinten besteht ein Geländesprung von ca. 0,7m zum hinteren Nachbarn. Zum rechten Nachbar ca. 0,6m und zum linken Nachbar ca. 0,2m. Es versickert kaum Wasser auf dem Grundstück, obwohl im Bauantrag von einer Versickerung auf dem Grundstück ausgegangen wird. Wir versuchen nun durch geeignete Fachfirmen die Situation zu entschärfen und bekommen immer wieder zu hören, dass bei der Planung ja einiges schief gelaufen sein muss - man hätte wesentlich kostengünstiger und effektiver das viele Schichtenweiser vom Haus fern halten können, wenn das Haus höher geplant worden wäre. Die Hausbaufirma weist natürlich alle Verantwortung von sich - wir hätten den Höhenpunkt bestätigt.
Haben wir irgendwelche Chancen da noch Entschädigung oder Ähnliches zu bekommen? Also meint ihr es lohnt sich dort weiter Zeit und Kraft zu investieren? Wenn ja, wie würdet ihr weiter vorgehen?
Vielen Dank schon mal!
der liebe Hausbau lässt mich mal wieder nicht schlafen, sodass ich hier gelandet bin.
Wir bauen aktuell mit einem Bauträger eine massive Stadtvilla ohne Keller. Das Grundstück auf dem gebaut wird, war schon vor Baubeginn in unserem Besitz. Es ist ca. 20m breit und 40m lang. Von der Straße nach hinten steigt das Grundstück um 1m an und wir bauen sehr weit hinten.Von 62m auf 63m. Straßenniveau ist bei 62m. Die Planerin schlug uns für die höhenmäßige Einordnung des Hauses den mittleren Geländebezugspunkt von 62,3 vor, sodass OFFEG bei 62,6m liegt. Sie begründete ihren Vorschlag damit, das so nur ein geringer Geländeteil hinter dem Haus abgetragen werden muss und so keine Gründungsmehrkosten für uns entstehen. Wir bestätigten diese Höheneinordnung.
Zusätzlich ist anzumerken, dass wir sehr schluffigen Boden haben, der kaum wasserdurchlässig ist und auch nicht tragfähig ist, sodass wir eine Gründung mit Micropfählen haben.
Nun gestaltet sich das aktuelle Bild so, dass das Haus in einer Wanne steht; nach hinten besteht ein Geländesprung von ca. 0,7m zum hinteren Nachbarn. Zum rechten Nachbar ca. 0,6m und zum linken Nachbar ca. 0,2m. Es versickert kaum Wasser auf dem Grundstück, obwohl im Bauantrag von einer Versickerung auf dem Grundstück ausgegangen wird. Wir versuchen nun durch geeignete Fachfirmen die Situation zu entschärfen und bekommen immer wieder zu hören, dass bei der Planung ja einiges schief gelaufen sein muss - man hätte wesentlich kostengünstiger und effektiver das viele Schichtenweiser vom Haus fern halten können, wenn das Haus höher geplant worden wäre. Die Hausbaufirma weist natürlich alle Verantwortung von sich - wir hätten den Höhenpunkt bestätigt.
Haben wir irgendwelche Chancen da noch Entschädigung oder Ähnliches zu bekommen? Also meint ihr es lohnt sich dort weiter Zeit und Kraft zu investieren? Wenn ja, wie würdet ihr weiter vorgehen?
Vielen Dank schon mal!