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Dipol
Blitzkanäle können von Winden und Stürmen verweht werden.
Zahlreiche an Türmen registrierte Seiteneinschläge beweisen, dass Blitze vorwiegend aber eben nicht zwingend an den höchsten Punkten und auch nicht immer an den niederohmigsten Stellen einschlagen.
Bevorzugte Einschlagspunkte sind Stellen hoher Feldlinienkonzentration wie insbesondere Fangspitzen oder Gebäudeecken.
Wo Blitzschutzsysteme baurechtlich gefordert oder nach einer Risikoanalyse gemäß IEC 62305-2 empfehlenswert sind, genügt es nicht nur einen umgangssprachlich Blitzableiter genannten Äußeren Blitzschutz (= Fang- und Ableitungen und Erdungsanlage) zu installieren, der ist stets zusammen mit einem Inneren Blitzschutz (= Potenzialausgleich und Überspannungsschutz) zu installieren.
Blitzschutz darf sich somit nicht nur auf Direkteinschläge fokussieren und erfordert ein Gesamtkonzept, welches berücksichtigt, dass die Summe mittelbarer Überspannungsschäden etwa 5-fach höher ist als die direkter Blitzschäden einschließlich der Totalverluste.
Daher wird nach Ablauf der Übergangsfrist von DIN VDE 0100-443:2006-10 und DIN VDE 0100-534:2006-10 auch bei Neubauten ohne Blitzschutzanlage Überspannungsschutz zur Pflicht.
Zahlreiche an Türmen registrierte Seiteneinschläge beweisen, dass Blitze vorwiegend aber eben nicht zwingend an den höchsten Punkten und auch nicht immer an den niederohmigsten Stellen einschlagen.
Bevorzugte Einschlagspunkte sind Stellen hoher Feldlinienkonzentration wie insbesondere Fangspitzen oder Gebäudeecken.
Wo Blitzschutzsysteme baurechtlich gefordert oder nach einer Risikoanalyse gemäß IEC 62305-2 empfehlenswert sind, genügt es nicht nur einen umgangssprachlich Blitzableiter genannten Äußeren Blitzschutz (= Fang- und Ableitungen und Erdungsanlage) zu installieren, der ist stets zusammen mit einem Inneren Blitzschutz (= Potenzialausgleich und Überspannungsschutz) zu installieren.
Blitzschutz darf sich somit nicht nur auf Direkteinschläge fokussieren und erfordert ein Gesamtkonzept, welches berücksichtigt, dass die Summe mittelbarer Überspannungsschäden etwa 5-fach höher ist als die direkter Blitzschäden einschließlich der Totalverluste.
Daher wird nach Ablauf der Übergangsfrist von DIN VDE 0100-443:2006-10 und DIN VDE 0100-534:2006-10 auch bei Neubauten ohne Blitzschutzanlage Überspannungsschutz zur Pflicht.
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