Es gibt diverse Szenarien, wie Euer Grundstück entstanden sein könnte und demnach diverse Möglichkeiten, wer die Abmarkung bezahlen muss. Hier meine Vermutung:
Ihr habt in einem Neubaugebiet mit Bebauungsplan gebaut. Die Gemeinde hat ein Umlegungsverfahren durchgeführt. Ein oder mehrere Zuteilungsberechtigte haben ihre Grundstücke einer Firma (Bauträger?) verkauft, die die Grundstücke parzellieren ließ, um sie einzeln zu verkaufen (mit Haus?). Da unter o.g. Voraussetzungen ein Koordinatenkataster vorliegt und die Straßen noch nicht ausgebaut sind, wird die Abmarkung der Grenzen zurückgestellt, da die Grenzpunkte im Zuge der Straßenbauarbeiten nur schwer zu erhalten sind. Die Vermessungsstelle vollzieht die Teilung am PC, reicht sie beim Katasteramt ein und erhält ihre Gebühren nach Übernahme ins Kataster vom Auftraggeber (Verkäufer) mit der Verpflichtung, die Abmarkung spätestens nach Fertigstellung der Straße nachzuholen.
Sollte das für Euren Fall zutreffen und Ihr jetzt euren Zaun ziehen wollt und nicht wisst, wo die Grenze verläuft, erfragt beim Verkäufer (oder Katasteramt) die zuständige Vermessungsstelle und stellt einen Antrag auf Abmarkung. Sollte die Straße allerdings immer noch nicht ausgebaut sein und die Grenzpunkte verloren gehen und Ihr könnt nicht beweisen, wer dafür verantwortlich ist, müsstet Ihr die erneute Abmarkung zahlen, sofern Ihr sie dann noch benötigt.