B
ballerburg13
Hallo !
Wir befinden uns derzeit in der Planungsphase und spielen mit Grundrissen herum, jetzt ergibt sich jedoch eine Frage die bereits mit Maurern und Dämmen zu tun hat.
Wir möchten unser Haus durch einen BU bauen lassen. Dieser soll auch eine Doppelgarage mit planen und dem Bauantrag entsprechend beifügen allerdings nicht ausführen.
Den Bau der Doppelgarage möchten wir nämlich hauptsächlich in Eigenleistung machen, da wir damit bereits gute Erfahrungen gemacht haben und somit viel Geld sparen möchten.
Die Doppelgarage soll aus Porenbetonsteinen gebaut werden und entweder auch mit Klinker verblendet oder eben mit Außenputz geputzt werden (je nachdem wie es beim Haus ausfällt)
Das ganze wäre auch kein Problem, wenn die Garage freistehend wäre. Jetzt ist allerdings der Wunsch da die Garage nach Möglichkeit an das Haus anzubauen und eine Durchgangstür zu haben.
Beruflich-zeitlich bedingt könnte mit dem Bau der Garage in Eigenleistung allerdings erst begonnen werden nachdem das Haus komplett fertig und bezogen ist.
Das würde bedeuten dass einige Meter Außenwand für einige Monate unverblendet belassen werden müssten.
Zu diesem Sachverhalt haben wir Fragen :
1. Wir haben noch nicht nachgefragt und fragen deshalb hier schon mal vorab : Würden sich BU darauf überhaupt einlassen und ein Haus "schlüsselfertig" übergeben mit eine "Lücke" in der Verblendung ?
2. Ist das ganze bautechnisch möglich ? Stichwort : Feuchtigkeitsanfälligkeit
-Könnte man die "Lücke" bis zur Fertigstellung der Garage mit einer speziellen Plane o.ä. schützen/abdichten ?
Die fehlende "Dämmung" an der Stelle würde sich natürlich in der Heizkostenbilanz niederschlagen. Wären damit aber außer den Kosten auch andere Gefahren (Feuchtigkeitsbildung im Mauerwerk, Schimmelgefahr) verbunden ?
Sorry für die ausführliche Erklärung. Vielleicht ist das ganze ja auch gar nicht realisierbar und wir können eine Garage in Eigenleistung generell nur freistehend bauen.
Danke !
Wir befinden uns derzeit in der Planungsphase und spielen mit Grundrissen herum, jetzt ergibt sich jedoch eine Frage die bereits mit Maurern und Dämmen zu tun hat.
Wir möchten unser Haus durch einen BU bauen lassen. Dieser soll auch eine Doppelgarage mit planen und dem Bauantrag entsprechend beifügen allerdings nicht ausführen.
Den Bau der Doppelgarage möchten wir nämlich hauptsächlich in Eigenleistung machen, da wir damit bereits gute Erfahrungen gemacht haben und somit viel Geld sparen möchten.
Die Doppelgarage soll aus Porenbetonsteinen gebaut werden und entweder auch mit Klinker verblendet oder eben mit Außenputz geputzt werden (je nachdem wie es beim Haus ausfällt)
Das ganze wäre auch kein Problem, wenn die Garage freistehend wäre. Jetzt ist allerdings der Wunsch da die Garage nach Möglichkeit an das Haus anzubauen und eine Durchgangstür zu haben.
Beruflich-zeitlich bedingt könnte mit dem Bau der Garage in Eigenleistung allerdings erst begonnen werden nachdem das Haus komplett fertig und bezogen ist.
Das würde bedeuten dass einige Meter Außenwand für einige Monate unverblendet belassen werden müssten.
Zu diesem Sachverhalt haben wir Fragen :
1. Wir haben noch nicht nachgefragt und fragen deshalb hier schon mal vorab : Würden sich BU darauf überhaupt einlassen und ein Haus "schlüsselfertig" übergeben mit eine "Lücke" in der Verblendung ?
2. Ist das ganze bautechnisch möglich ? Stichwort : Feuchtigkeitsanfälligkeit
-Könnte man die "Lücke" bis zur Fertigstellung der Garage mit einer speziellen Plane o.ä. schützen/abdichten ?
Die fehlende "Dämmung" an der Stelle würde sich natürlich in der Heizkostenbilanz niederschlagen. Wären damit aber außer den Kosten auch andere Gefahren (Feuchtigkeitsbildung im Mauerwerk, Schimmelgefahr) verbunden ?
Sorry für die ausführliche Erklärung. Vielleicht ist das ganze ja auch gar nicht realisierbar und wir können eine Garage in Eigenleistung generell nur freistehend bauen.
Danke !