Musketier
Begründung?4. die Gebäudeversicherung ist nicht zuständig
Den Wasserschaden eines ausgelaufenen Geschirrspülers in einer Mietwohnung hat bei einer Bekannten die Gebäudeversicherung des Vermieters getragen. Die Hausrat hat den Schaden an der Küche getragen und die Haftpflicht der Bekannten blieb außen vor.