Vertragsrecht , Gesetz , Bausachverständiger

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Z

zizzi

Hallo zusammen,

bei unseren Bauvorhaben, ich wollte gerne eine öffentlich bestellt und vereidigte Bausachverständiger beauftragen. Ich habe mit einer von Verband privater Bauherren e. V. Regionalbüro Osnabrück telefonisch Kontakt aufgenommen. Erste Gespräch(persönlich) dürfte kostenlos durchgeführt werden. Am 27.10.2017 fand unser erstes Gespräch statt. Wir haben über Baubeschreibung gesprochen und ein paar Ideen bekomme, unsere Fragen würde beantwortet (Es hat ca. 2 Std. gedauert). Der Bausachverständiger hat uns gesagt in den nächsten Tagen werde ich das Protokoll für unser erstes Gespräch und das Angebot zusenden. Da wir am 30.10.2017 ein Termin mit Bauunternehmer für Vertragsunterschreibung abgemacht hatten, habe ich telefonisch von der Bausparvertrag gebeten, die o.g Unterlagen bis dahin zu uns per E-Mail sendet um wir uns für Vertragsunterschreibung vorbereiten können. Bis dieser Zeit habe ich am Telefon ca. 1 Std. telefonisch mit Bausparvertrag gesprochen. Wir haben den Vertrag mit BU abgeschlossen (besser als gedacht unsere Wünsche wurde im Vertrag erfühlt). Am 31.10.2017 habe ich das Protokoll und Angebot von Bausparvertrag bekommen. Im Angebot stand ‚Leistungszeitraum: ‚September 2017 – September‘ 2018(merkwürdig). Da wir vertraglich unseren Bauzeitraum von April 2018 bis November 2018 festgestellt haben und unser erstes Gespräch (mit Bausparvertrag) am 27. Oktober war, habe ich telefonisch von Bausparvertrag um die Korrektur für Leistungszeitraum gebeten. Im 2. Angebot stand Leistungszeitraum: ‚September 2017 – November 2018‘(merkwürdig) und ‚Im Auftragsfall müsste Sie für eine Dauer von ~ 8 Monaten im Verband privater Bauherren beitreten.‘ (monatliche kosten ca. 15€)

Da ich das Protokoll nicht rechtzeitig bekommen habe und keine richtige Korrektur Leistungszeitraum für Leistungszeitraum gibt, möchte ich nicht mit dieser Bausparvertrag Vertrag abschließen.

Heute habe ich eine Rechnung von Bausparvertrag als erste Abschlag (ca. 650€) bekommen die ich innerhalb von 5 Tagen bezahlen muss!

1. Der Bausparvertrag hat seien 1. Leistung: Baucheck – Prüfung der Unterlagen (obwohl nicht perfekt) erfühlt.

2. Ich habe eine Leistung von Bausparvertrag bekommen, bevor ich ein Angebot und Kostendarstellung von Ihn bekommen habe.

3. Ich habe keinen schriftlichen Vertrag mit ihn. (Noch nicht schriftlich beauftragt).

Er hat etwas gemacht, ohne mich von Folgekosten zu informieren! (Wenn ich gewusst hatte, dass für so ein Protokoll und ein paar Tipps 650€ bezahlen muss, hatte ich das definitiv nicht gefragt).

Wer hat Recht? Was nun?
 
R

ruppsn

Hi zizi,

als erstes würde ich mit ihm telefonieren, die Situation darstellen und freundlich nachfragen, auf welcher Basis er die Rechnung erhebt. Sag ihm, dass Du überrascht seist (was Du ja auch bist) und Dich nicht erinnern kannst, dass ihr über Kosten, Folgekosten oder einen Vertragsschluss gesprochen hättet.

Erstmal freundlich nachfragen, ihm Raum für eine eigene Entscheidung geben und dann schauen was er sagt. Gleich die juristische Keule schwingen würde ich erstmal lassen, das kannst Du immer noch. Wenn er sich einfach nur vertan hat, könnte er sich durch die Androhung juristischer Dinge in die Ecke gedrängt fühlen und irrational handeln (und damit nicht in Deinem Interesse).

Das wäre jedenfalls meine Strategie. Gibt sicher aber auch andere (konfrontativere).

VG, Stephan
 
Z

zizzi

Ich habe mit ihn bereits telefoniert, der sagte persönlichen Termin + Telefonat + Protokoll fertigen hat ca. 7 Std. hat gedauert Und bei offensich bestellt und vereidigte Bausachverständiger ein Stunden kostet 100 bis 120 € netto. Sonst in der Rechnung steht auch alles (Anhang). Aber als er gemerkt hat, dass ich mit ihn nicht arbeiten will, hat er ganz frech aufgelegt.
Eigentlich ich wollte beantragen obwohl von z.T. enttäuscht war, aber als ich die Rechnung bekommen habe, ohne Vertrag zu haben und eine Leistung bekommen habe ohne mich von Folgekosten zu informieren, ich will ihn nicht mehr.
Mit ein Vertrag zwischen uns oder mit eine Kostenvoranschlag vor der erfühle Leistung, ich werde seine Rechnung nachvollziehen. Weißt jemand vielleicht ob er gesetzlich dafür Recht hat?
vertragsrecht-gesetz-bausachverstaendiger-232581-1.jpg
 
Nordlys

Nordlys

Frechheit.
Zizzi, hast Du über Tag Gelegenheit, Deinen Bau zu besuchen, zu begleiten? Kannst Du oder Deine Frau die Männer mal mit Kaffee, Limo und Kuchen oder mal nem Pott warme Würstchen versorgen? Würdest Du den Jungs auch mal nen kleinen Schein zustecken? Dann wirst Du damit 1000 mal besser fahren als mitm Sachverständigen. Bau Beziehung auf, rede mit ihnen, wertschätze sie, sag auch ruhig, Männer, so gefällt mir das nicht, könnt ihr auch besser? Wenn angebracht...so begleitet kriegste 100% Qualität. Und zahlst viel weniger. Karsten
 
Y

ypg

Wir waren auch im Verband Privater Bauherren. Die Preise stehen auf der Homepage.
Um einen Vertrag einzugehen, bedarf es keinem Papier oder Unterschrift. @Nordlys kennt sich damit aus ;)
Ich würde es mal so sagen: nachdem 20 Minuten am Telefon geplaudert wurde, und sicherlich nicht über das Wetter, sondern wegen des Vertrages und co., so weiß ich, dass es über das Beratungsgespräch hinaus geht und ich mich in der ersten Phase des SV befinde, nämlich der Überprüfung des Werkvertrages und Verbesserungen. Weitere Minuten bestätigen mir das. Ein 2-Stunden-Gespräch kann auch kein einfacher Mensch mehr als ein kostenloses Plauderstündchen sehen.

Ich hab es nicht verstanden: warum wolltet ihr jetzt nicht in den Verein?
 
Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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