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Nine123
Hallo Zusammen,
Wir haben an unserem Haus bereits einen Wintergarten ( ca 4,5x2,5 m ). Da wir diesen absolut nicht nutzen und er uns eher die anliegende Küche verdunkelt würden wir ihn gern ausbauen. (Küche ist ein Schaluchzimmer mit 1,90m Decke und kleinem Fenster zu Wintergarten) Derzeit ist der Wintergarten vom Haus getrennt. Steht auf einer festen Bodenplatte. Hat der Vorbesitzer errichtet. Das Haus ist von ca. 1800. Nun würden wir gern die Wand (Außenwand) zwischen Wintergarten und Küche um 4m öffnen und die derzeit 10m2 Küche vergrößern. Wanddurchbruch lassen wir von einer Firma samt Statiker machen.
Der Wintergarten (aus Holz) würde entsprechend gedämmt und befestigt werden samt neuer Fenster und Tür. Meine Frage nun
Brauche ich für den Umbau des Wintergartens eine Baugenehmigung?
Für den Wanddurchbruch brauchen wir bestimmt eine, da gehe ich fast von aus.
Ich hab mal versucht mir als Laie die Landesbauordnung von S-A anzuschauen aber so richtig schlau werd ich nicht.
Ich danke euch für hilfreiche Antworten.
PS beide Seiten sind weit genug vom Nachbarn entfernt und es ist keine Straßenseite sondern Innenhof unseres Hauses.
Wir haben an unserem Haus bereits einen Wintergarten ( ca 4,5x2,5 m ). Da wir diesen absolut nicht nutzen und er uns eher die anliegende Küche verdunkelt würden wir ihn gern ausbauen. (Küche ist ein Schaluchzimmer mit 1,90m Decke und kleinem Fenster zu Wintergarten) Derzeit ist der Wintergarten vom Haus getrennt. Steht auf einer festen Bodenplatte. Hat der Vorbesitzer errichtet. Das Haus ist von ca. 1800. Nun würden wir gern die Wand (Außenwand) zwischen Wintergarten und Küche um 4m öffnen und die derzeit 10m2 Küche vergrößern. Wanddurchbruch lassen wir von einer Firma samt Statiker machen.
Der Wintergarten (aus Holz) würde entsprechend gedämmt und befestigt werden samt neuer Fenster und Tür. Meine Frage nun
Brauche ich für den Umbau des Wintergartens eine Baugenehmigung?
Für den Wanddurchbruch brauchen wir bestimmt eine, da gehe ich fast von aus.
Ich hab mal versucht mir als Laie die Landesbauordnung von S-A anzuschauen aber so richtig schlau werd ich nicht.
Ich danke euch für hilfreiche Antworten.
PS beide Seiten sind weit genug vom Nachbarn entfernt und es ist keine Straßenseite sondern Innenhof unseres Hauses.