Ist das ein Gesetz, oder vertraglich geregelt?
Ich schätze vertraglich geregelt, aber wer weiß ...
Der Normalfall beim Bauträger ist wie folgt:
- Bauträger schließt Gebäudeversicherung inkl. Feuerrohbau ab.
- Ab Abnahme schuldet der Käufer die Versicherungsprämie (siehe Bauträgervertrag; typischerweise stellt der Bauträger eine Rechnung, der Käufer zahlt an den Bauträger, nicht an die Versicherung)
- Mit Eigentumsübergang (nicht verwechseln mit der Abnahme oder dem Einzug!) geht die Versicherung auf den Käufer über, automatisch. Der Käufer hat nun 1 Monat (nicht mehr!) Zeit, die Versicherung zu kündigen. Tut er es nicht, läuft sie weiter, er kann dann typischerweise jährlich kündigen. Ab Eigentumsübergang schuldet der Käufer die Beiträge der Versicherung, es sei denn er kündigt.
Typischerweise wird ein Haus auf Kredit finanziert. In der Regel verlangt die Bank eine Versicherung. Daher wird in der Regel niemand ein Darlehen erhalten für einen Bauträgerkauf ohne Versicherung (Ausnahmen bestätigen die Regel).
Auch bei einem Kauf von privat oder sonstigem Hauskauf geht die Gebäudeversicherung, soweit vorhanden, auf den Käufer über, der dann einen Monat Kündigungsfrist hat. Anschließend gilt die normale Kündigungsfrist des betreffenden Versicherungsvertrages.
Hier, bei uns, lief das so:
- Abnahme am Tag X
- Ca. 14 Monate später Eigentumsübergang (ist ja ein Akt eines Amtes)
- Gute 4 Wochen später Kündigungsbestätigung der alten Versicherung (natürlich ging unsere Kündigung dem voraus)
- Weitere 3 Monate später Rechnung des Bauträgers über ca. 14 Monate Beitrag.
Ach ja, ab Eigentumsübergang hatten wir natürlich eine neue Versicherung abgeschlossen. Wollte die finanzierende Bank auch nachgewiesen haben (ein Kauf auf Bargeld ist stets einfacher).
Meiner Erfahrung nach kann nur der Eigentümer(!) ein Haus versichern.