A Alex85 30 Dezember 2017 Teilen #13 Eigentümer bist du erst, wenn das Grundbuch umgeschrieben ist (Auflassung). Zuvor bist du lediglich Besitzer. Scheint mir aber merkwürdig, warum du Grundsteuerbescheide erhälst. Dachte die gehen nur an den Eigentümer.
Eigentümer bist du erst, wenn das Grundbuch umgeschrieben ist (Auflassung). Zuvor bist du lediglich Besitzer. Scheint mir aber merkwürdig, warum du Grundsteuerbescheide erhälst. Dachte die gehen nur an den Eigentümer.
D derSteph 30 Dezember 2017 Teilen #14 Alex85 schrieb: Eigentümer bist du erst, wenn das Grundbuch umgeschrieben ist (Auflassung). Zuvor bist du lediglich Besitzer. Scheint mir aber merkwürdig, warum du Grundsteuerbescheide erhälst. Dachte die gehen nur an den Eigentümer. Zum Vergrößern anklicken.... ... oder war die GrundERWERBsteuer gemeint? Der Bescheid geht tatsächlich an den Käufer... Gruß
Alex85 schrieb: Eigentümer bist du erst, wenn das Grundbuch umgeschrieben ist (Auflassung). Zuvor bist du lediglich Besitzer. Scheint mir aber merkwürdig, warum du Grundsteuerbescheide erhälst. Dachte die gehen nur an den Eigentümer. Zum Vergrößern anklicken.... ... oder war die GrundERWERBsteuer gemeint? Der Bescheid geht tatsächlich an den Käufer... Gruß
77.willo 30 Dezember 2017 Teilen #15 Nein Grundsteuer. Das Grundbuch existiert halt noch nicht und die Berliner Behörden brauchen ewig dafür. Es gibt allerdings eine Auflassungsvormerkung.
Nein Grundsteuer. Das Grundbuch existiert halt noch nicht und die Berliner Behörden brauchen ewig dafür. Es gibt allerdings eine Auflassungsvormerkung.
B Bieber0815 30 Dezember 2017 Teilen #16 Den Grundsteuerbescheid erhielten wir auch lange vor der Umschreibung des Grundbuchs.