E
Eldea
Wichtig ist hier immer das Leistungsdatum nicht das RechnungsdatumAlso angenommen das Haus ist am 1.10.18 bezugsfertig. Einzug ist am 5.10.18. D.h. ab nun existiert der Haushalt. Umgemeldet wird am 10.10.18.
Müssen Ausgührungszeutraum und Rechnungsstellung nach dem 10.10.18 sein? Oder interessiert nur die Rechnungsstellung? Oder ist kein Nachweis der Meldebescheinigung nötig?