I
insgruene
Guest
Hallo zusammen,
ich habe ein Grundstück reserviert und fange jetzt an mit der Planung.
Zwar werde ich auf diese Fragen sicher auch Antwort von meinem Architekten bekommen, den ich zusätzlich noch mit einschalten werde (ist ein Freund von mir), aber ich würde gern schon mal anfangen mit dem Durchdenken
Auf das Grundstück darf eine Doppelhaushälfte gebaut werden, die andere Doppelhaushälfte existiert auch noch nicht.
Wie frei bin ich da mit meinen Planungen: Der BP sagt dass ich EG, OG und DG bauen darf. Kann ich trotzdem nur EG und DG bauen und der Nachbar später vielleicht EG, OG und DG?
Und wie ist das mit Fensterläden, müssen die dann bei beiden Hälften dran sein oder kann die nur ein Nachbar machen? Ich möchte eigentlich lieber Fensterläden als Rollläden.
Lieben Dank schon mal
insgruene
ich habe ein Grundstück reserviert und fange jetzt an mit der Planung.
Zwar werde ich auf diese Fragen sicher auch Antwort von meinem Architekten bekommen, den ich zusätzlich noch mit einschalten werde (ist ein Freund von mir), aber ich würde gern schon mal anfangen mit dem Durchdenken
Auf das Grundstück darf eine Doppelhaushälfte gebaut werden, die andere Doppelhaushälfte existiert auch noch nicht.
Wie frei bin ich da mit meinen Planungen: Der BP sagt dass ich EG, OG und DG bauen darf. Kann ich trotzdem nur EG und DG bauen und der Nachbar später vielleicht EG, OG und DG?
Und wie ist das mit Fensterläden, müssen die dann bei beiden Hälften dran sein oder kann die nur ein Nachbar machen? Ich möchte eigentlich lieber Fensterläden als Rollläden.
Lieben Dank schon mal
insgruene