Bauvertrag - Untersicherheit bezüglich Zahlungsplan

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F

fortuneflake

Hallo,

wir stehen gerade vor der Aufgabe den Bauvertrag zu prüfen.
Was sagt ihr zu dem Zahlungsplan?
Kann mir jemand einen guten Anwalt bzw. online jemanden empfehlen, der sich mit Bauverträgen auskennt? Habt ihr alle den Vertrag prüfen lassen und wie weit lassen die Bauunternehmen mit sich reden?


Folgender Zahlungsplan wird vereinbart:
Der Preis ist nach folgendem Zahlungsplan zu entrichten:
1. Zahlung 6 v.H. nach Fertigstellung der Genehmigungsplanung
2. Zahlung 5 v.H. nach Fertigstellung Erdarbeiten
3. Zahlung 11 v.H. nach Herstellung Bodenplatte
4. Zahlung 11 v.H. nach Herstellung Decke über Erdgeschoss
5. Zahlung 11 v.H. nach Richtung Dachstuhl
6. Zahlung 11 v.H. nach Dacheindeckung
7. Zahlung 10 v.H. nach Rohmontage der Fenster
8. Zahlung 5 v.H. nach Innenwandputz
9. Zahlung 5 v.H. nach Fertigstellung Estrich
10. Zahlung 6 v.H. nach Einbau der Heizungsanlage
11. Zahlung 4 v.H. nach Fertigstellung Fliesen
12. Zahlung 6 v.H. nach Anbringung der Außendämmung
13. Zahlung 4 v.H. nach Fertigstellung Trockenbauarbeiten
14. Zahlung 5 v.H. nach Abnahme und Hausübergabe
Für Zahlungen wird eine Frist von 10 Kalendertagen vereinbart.
a) Die Fertigstellung im Sinne des Zahlungsplans bedeutet, dass die Arbeiten im Hinblick auf der
entsprechenden Rate zugeordneten Bauleistung im Wesentlichen abgeschlossen sind. Geringfügige
Restarbeiten begründen kein Zurückbehaltungsrecht der entsprechenden Abschlagsrate. Der
Auftragnehmer kann aber einen Teilbetrag der Rate zurückbehalten, der zur Erbringung der
Restarbeiten notwendig ist.
 
Nordlys

Nordlys

Zunächst ist das ein sehr fairer und sehr differenzierter Zahlplan. Mit sich reden wird dieser BU bestimmt nicht mit sich lassen, weil er weiss, dass er fairer abrechnet als Mitbewerber. Hier zahlst Du nämlich im Groben etwa das, was auch getan wurde und nicht oder kaum im Voraus. 10 Tage Zahlziel ist normalerweise auch zu schaffen. Karsten
 
Y

ypg

Ich hab schon schlimmere gesehen und einen nicht so guten selbst gehabt.
Was macht Dir denn da Bauchschmerzen?
 
F

fortuneflake

Ok das ist ja super. Dann passt das zu dem guten Eindruck, den wir bisher haben. Ist ein kleines Familienunternehmen.
Nach neuem Recht darf der BU ja nur Abschlagszahlungen maximal i.
H. v. 90 % der vereinbarten Vergütung (einschließlich aller Nachträge)
vom Verbraucher einfordern.
D.h. die fehlenden 5 % behalte ich dann von der 1. Rate ein?
Richtig?
 
F

fortuneflake

Ich beziehe mich ja nur auf § 650 m Baugesetzbuch. Da er ja keine Sicherheit stellt, will ich ja mit ihm das so ausmachen (also natürlich nur in Absprache so meinte ich das). 10 % sind erst nach Abnahme fällig seit 1.1.2018.
 
Zuletzt aktualisiert 30.11.2024
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