So zumindest lese ich es von Escroda heraus.
Yvonne, Du verstehst mich.
So richtig möchte mir das nicht in den Kopf, dass Haus und Terrasse unabhängig sind und ich somit über 300 qm bebauen darf....
Ich versuch's noch mal zu verdeutlichen:
Haus und Terrasse sind gerade nicht unabhängig. Beides sind bauliche Anlagen, die in §19 (4) nicht genannt sind und somit auch nicht privilegiert sind. Die Summe deren Grundflächen im Verhältnis zur Grundstücksfläche darf 0,25 nicht übersteigen. Wenn dein Haus 100m² Grundfläche beansprucht, darf die Terrasse nicht größer als 108,75m² werden, denn (100+108,75)/835=0,25. Nach §19 (4) müssen aber noch weitere Flächen hinzugerechnet werden. Sollte dadurch die Grundflächenzahl überschritten werden, so ist das zulässig, solange die Überschreitung 50% nicht übersteigt. Nach deinem Lageplan habe ich grob 8m*18m=144m² für den Carport mit umgebender Pflasterung und 2m*10m=20m² für die Zuwegung zum Haus angesetzt (aus CAD sicherlich präziser zu ermitteln), macht zusammen 164m² (Ein Korinthenkacker könnte jetzt noch die einzelnen Wegplatten zum Ansatz bringen). Mit der Terrasse als unbekannte Größe ergibt sich folgende Rechnung:
Terrasse = (Grundflächenzahl*150%*Grundstücksfläche) - Haus - Nebenanlagen, höchstens jedoch 108,75m²
= 313,125m² - 100m² - 164m² = 49,125m²