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Tweener
Hallo, hoffentlich habe ich nun die richtige Kategorie im Forum verwendet.
Für unser Bauvorhaben haben wir nun für das Baugebiet ein Bodengutachten vorliegen. Mich würde eure Einschätzung zu Auszügen der allgemeinen Beurteilung der Bebaubarkeit interessieren.
Der Bauträger hat das Dokument bereits gelesen. Aus seiner Sicht gibt es keine größeren Probleme. Lediglich der Mutterboden, der abgetragen werden muss, ist etwas mehr als erwartet und die Tiefe der Schrumpfschürze müsste noch geprüft werden. Auf der anderen Seite möchte er natürlich auch zum Vertragsabschluss kommen.
Auszug aus dem Gutachten:
Kennt sich hier jemand mit solchen Gutachten aus? Wir wollen keine Unterkellerung vornehmen. Muss ich nun befürchten, dass der genannte Ton irgendwann aufquillt und das Haus auseinanderfällt? Auch die Formulierung, dass Bäume in der Nähe des Hauses für Schäden sorgen können, finde ich beängstigend.
Ich habe solch ein Dokument zum ersten Mal gelesen und bin mir nicht sicher inwieweit ich manche Formulierungen einschätzen muss. Natürlich muss der Gutachter aus Haftungsgründen alle möglichen Szenarien aufzeigen. Muss ich mir nun um mein kleines Einfamilienhaus Sorgen machen?
Viele Grüße
Für unser Bauvorhaben haben wir nun für das Baugebiet ein Bodengutachten vorliegen. Mich würde eure Einschätzung zu Auszügen der allgemeinen Beurteilung der Bebaubarkeit interessieren.
Der Bauträger hat das Dokument bereits gelesen. Aus seiner Sicht gibt es keine größeren Probleme. Lediglich der Mutterboden, der abgetragen werden muss, ist etwas mehr als erwartet und die Tiefe der Schrumpfschürze müsste noch geprüft werden. Auf der anderen Seite möchte er natürlich auch zum Vertragsabschluss kommen.
Auszug aus dem Gutachten:
„Der vorhandene Mutterboden ist im Einflussbereich der Bebauung auszukoffern und ggf. durch Austauschboden zu ersetzen. […]Der unter dem Mutterboden anstehende Lößlehm ist für übliche Lasten aus ein- bis zweigeschossiger Bebauung als ausreichend tragfähig einzustufen. […]Aufgrund generell hoher Plastizität kann der aufgewitterte Ton, der ab Tiefen zwischen rd. 0,95 m und 2,00 m unter derzeitiger Geländeoberkante festgestellt wurde, bei Veränderung des Wassergehalts schrumpfen oder quellen, so dass eine Unterkellerung generell empfehlenswert ist. […]Bei nichtunterkellerten Gebäuden ist im Einzelfall abhängig von der Höhenlage der Bauwerksgründung und dem Tiefenbereich des schrumpfempfindlichen Tons zu prüfen, ob und bis in welche Tiefe eine sogenannte Schrumpfschürze anzuordnen ist. Es sollten grundsätzlich auch keine Bäume und Pflanzen mit hohem Wasserbedarf im Einflussbereich der Bauwerksgründung angepflanzt werden, da diese in trockenen Zeiten dem Tonboden Wasser entziehen können. In der Folge kann es zu Setzungen und Sackungen des Gebäudes kommen.“
Kennt sich hier jemand mit solchen Gutachten aus? Wir wollen keine Unterkellerung vornehmen. Muss ich nun befürchten, dass der genannte Ton irgendwann aufquillt und das Haus auseinanderfällt? Auch die Formulierung, dass Bäume in der Nähe des Hauses für Schäden sorgen können, finde ich beängstigend.
Ich habe solch ein Dokument zum ersten Mal gelesen und bin mir nicht sicher inwieweit ich manche Formulierungen einschätzen muss. Natürlich muss der Gutachter aus Haftungsgründen alle möglichen Szenarien aufzeigen. Muss ich mir nun um mein kleines Einfamilienhaus Sorgen machen?
Viele Grüße