P
Pädda
Hallo.
an sich wollten wir im Neubaugebiet vor dem Grundstückskauf ein Bodengutachten durchführen lassen. Das Neubaugebiet ist jedoch noch nicht vermessen und kaufen müssen wir leider vor der Vermessung. Der BU meint, dass das nicht ginge, da es nicht vermessen sei. Ein Bodengutachter meinte es ginge, allerdings müßte er selber dort Vermessungsleistungen erbringen was sich auf den Preis 3500 Euro niederschlägt. Vom Gefühl her glaube ich, dass wir das mit der Vermessung nicht vor dem Grundstückskaufvertrag hinbekommen werden, unabhängig vom Preis.
Würdet ihr für das Grundstück dennoch ein Bodengutachten nach dem Grundstückskaufvertrag machen lassen wegen der Gründung? Ich meine gehört zu haben, dass der Bauherr zuständig ist für Grund und Boden. Kommt es nach Baufertigstellung seitens des BU zu Mängeln, die durch eine für die Bodenverhältnisse falsche Gründung hervorgerufen wurden, so haftet der BU (der auch die Erdarbeiten und Gründung vertraglich erledigt) nicht für Schäden am Haus, da der Bauherr vor der Gründung kein Bodengutachten hat erstellen lassen.
Hat sich jemand damit mal beschäftigt?
an sich wollten wir im Neubaugebiet vor dem Grundstückskauf ein Bodengutachten durchführen lassen. Das Neubaugebiet ist jedoch noch nicht vermessen und kaufen müssen wir leider vor der Vermessung. Der BU meint, dass das nicht ginge, da es nicht vermessen sei. Ein Bodengutachter meinte es ginge, allerdings müßte er selber dort Vermessungsleistungen erbringen was sich auf den Preis 3500 Euro niederschlägt. Vom Gefühl her glaube ich, dass wir das mit der Vermessung nicht vor dem Grundstückskaufvertrag hinbekommen werden, unabhängig vom Preis.
Würdet ihr für das Grundstück dennoch ein Bodengutachten nach dem Grundstückskaufvertrag machen lassen wegen der Gründung? Ich meine gehört zu haben, dass der Bauherr zuständig ist für Grund und Boden. Kommt es nach Baufertigstellung seitens des BU zu Mängeln, die durch eine für die Bodenverhältnisse falsche Gründung hervorgerufen wurden, so haftet der BU (der auch die Erdarbeiten und Gründung vertraglich erledigt) nicht für Schäden am Haus, da der Bauherr vor der Gründung kein Bodengutachten hat erstellen lassen.
Hat sich jemand damit mal beschäftigt?