C
Che.guevara
Bei Immobilienkrediten wird im Fall der Leistungsstörung eh die Immobilie verwertet.
Da unterscheiden sich die Heuschrecken nicht.
Wenn Verkauf als bad loan, dann hat alte Bank schon die Wertberichtigung vorgenommen und neue Bank will vor allem schnell Geld zurück ... das geht kaum mit Zwangsversteigerung.
Würde das als Chance sehen, hätte kein Problem mit solch einer Klausel.
Da unterscheiden sich die Heuschrecken nicht.
Wenn Verkauf als bad loan, dann hat alte Bank schon die Wertberichtigung vorgenommen und neue Bank will vor allem schnell Geld zurück ... das geht kaum mit Zwangsversteigerung.
Würde das als Chance sehen, hätte kein Problem mit solch einer Klausel.