S
Spunk
Aso, bevor ich es vergesse: bei Variante 1 unbedingt vorher noch zum Steuerberater gehen!
Weil wenn das Grundstück bebaut und erst hinterher geteilt wird (im Grundbuch), wird euch das FA Grunderwerbsteuer auf Wohnung und Grund abknöpfen. Denen ist es egal, wer was wann und wie bezahlt hat. Da zählt nur was zum Zeitpunkt des Eigentumsübergang vorhanden ist.
Wäre ja blöd, auf die anteiligen Whg-Kosten noch 3,5% Grunderwerbsteuer zu zahlen. Wenn man vorher den voraussichtlichen MEA am Grund erwirbt, bezahlt man nur darauf Grunderwerbsteuer.
Also so zumindest mein Rechtsverständnis... wirklich verbindliche Auskünfte -> Steuerberater.
Und bei Variante 2 kann ein Steuerberater auch nicht schaden -> sh. Gestaltungsmissbrauch.
Weil wenn das Grundstück bebaut und erst hinterher geteilt wird (im Grundbuch), wird euch das FA Grunderwerbsteuer auf Wohnung und Grund abknöpfen. Denen ist es egal, wer was wann und wie bezahlt hat. Da zählt nur was zum Zeitpunkt des Eigentumsübergang vorhanden ist.
Wäre ja blöd, auf die anteiligen Whg-Kosten noch 3,5% Grunderwerbsteuer zu zahlen. Wenn man vorher den voraussichtlichen MEA am Grund erwirbt, bezahlt man nur darauf Grunderwerbsteuer.
Also so zumindest mein Rechtsverständnis... wirklich verbindliche Auskünfte -> Steuerberater.
Und bei Variante 2 kann ein Steuerberater auch nicht schaden -> sh. Gestaltungsmissbrauch.