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In BaWü werden alle angrenzenden Nachbarn angeschrieben und bekommen ein Frist innerhalb derer sie Einsicht in den Bauantrag erhalten und ggf. auch Einspruch einreichen können.
Das habe ich aktuell sogar gemacht. Auf ein Grundstück auf dem ein über 100 Jahre altes Einfamilienhaus stand soll jetzt ein 2,5 Geschosser mit fünf Wohneinheiten gebaut werden. Leider gibt es genau ab da keinen Bebauungsplan mehr und die Höhe ist durch die Nachbarschaft kein Problem. Einspruch habe ich erhoben, weil die Baulinie durch Carports viel weiter vorne liegen soll, als bisher in der Straße üblich und weil - anders als bei allen anderen Grundstücken, keinerlei Gartenfläche vorhanden sein wird. Lediglich die Abstandsflächen sind (teilweise Zentimetergenau) nicht bebaut oder versiegelt.
Mal sehen, ob der Einspruch etwas bewirkt...
Das habe ich aktuell sogar gemacht. Auf ein Grundstück auf dem ein über 100 Jahre altes Einfamilienhaus stand soll jetzt ein 2,5 Geschosser mit fünf Wohneinheiten gebaut werden. Leider gibt es genau ab da keinen Bebauungsplan mehr und die Höhe ist durch die Nachbarschaft kein Problem. Einspruch habe ich erhoben, weil die Baulinie durch Carports viel weiter vorne liegen soll, als bisher in der Straße üblich und weil - anders als bei allen anderen Grundstücken, keinerlei Gartenfläche vorhanden sein wird. Lediglich die Abstandsflächen sind (teilweise Zentimetergenau) nicht bebaut oder versiegelt.
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