R
ruppsn
...wobei es dann auch egal sein sollte, ob man pauschal oder stundenweise abrechnet [emoji6] Warum zweifelst Du die Kompetenz von ö.b.u.v. SVs an? Schlechte Erfahrungen gemacht?
„Die öffentliche Bestellung bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. [...] Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um das Gütesiegel der öffentlichen Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwendigen Prüfverfahren unterziehen. Und danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft (in Deutschland sind dies vor allem die Architektenkammern, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Ingenieurkammern, Landwirtschaftskammern). Das bedeutet auch, dass bereits öffentlich bestellte Sachverständige diesen Status wieder verlieren können - wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt. Darüber hinaus werden öffentlich bestellte Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Nur dann dürfen sie das begehrte Qualitätssiegel führen.“ Quelle: IHK Schleswig-Holstein
„Die öffentliche Bestellung bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. [...] Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um das Gütesiegel der öffentlichen Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwendigen Prüfverfahren unterziehen. Und danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft (in Deutschland sind dies vor allem die Architektenkammern, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Ingenieurkammern, Landwirtschaftskammern). Das bedeutet auch, dass bereits öffentlich bestellte Sachverständige diesen Status wieder verlieren können - wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt. Darüber hinaus werden öffentlich bestellte Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Nur dann dürfen sie das begehrte Qualitätssiegel führen.“ Quelle: IHK Schleswig-Holstein