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nowak222
Hallo,
wir haben schlüsselfertig nach VOB gebaut. §13 Abs. 4 und 5 sind im Bauvertrag einbezogen.
Letzte Woche stellte ich im Heizungskeller einen Wasserschaden fest, verursacht durch den Wärmetauscher des Frischwassermoduls der Heizung. Ich habe keinen Wartungsvertrag für die Heizung abgeschlossen. Wohngebäudeversicherung auf Wasserschaden gibts auch (noch) nicht.
Abnahme des Haus war Ende Mai 2013.
2014 wurde (vom Bauträger auf Gewährleistung) ein tropfender Absperrhahn des Frischwassermoduls repariert.
2017 wurde (vom Bauträger auf Gewährleistung) das automatische Entlüftungsventil der Heizung ausgetauscht, weil es tropfte.
Wer übernimmt hier jetzt den Mangel des Moduls und die Folgemängel (Wasserschaden)?
wir haben schlüsselfertig nach VOB gebaut. §13 Abs. 4 und 5 sind im Bauvertrag einbezogen.
Letzte Woche stellte ich im Heizungskeller einen Wasserschaden fest, verursacht durch den Wärmetauscher des Frischwassermoduls der Heizung. Ich habe keinen Wartungsvertrag für die Heizung abgeschlossen. Wohngebäudeversicherung auf Wasserschaden gibts auch (noch) nicht.
Abnahme des Haus war Ende Mai 2013.
2014 wurde (vom Bauträger auf Gewährleistung) ein tropfender Absperrhahn des Frischwassermoduls repariert.
2017 wurde (vom Bauträger auf Gewährleistung) das automatische Entlüftungsventil der Heizung ausgetauscht, weil es tropfte.
Wer übernimmt hier jetzt den Mangel des Moduls und die Folgemängel (Wasserschaden)?