C
Changeling
Wir müssen eine Baustellenzufahrt bauen lassen, ohne diese kann kein Baufahrzeug aufs Grundstück gelangen (schwieriges Gelände; Zufahrt dient später auch als Weg zum Haus). Diese Zufahrt ist nicht im Vertrag mit unserem GÜ enthalten, müssen wir also komplett selbst errichten. Unterstützung wurde uns jedoch zugesichert. Der GÜ hat also einen Plan erstellt, darauf basierend eine Ausschreibung gemacht und ein Unternehmen zur Angebotsabgabe beauftragt. Wir haben den Auftrag entsprechend erteilt.
Nun stellte sich heraus, dass diverse Dinge nicht beachtet wurden: Im Plan / Ausschreibung fehlten im Weg liegende Hindernisse wie Bäume, ein Mauerstück, eine Gasleitung, ... und darüber hinaus ist der Boden Z2, d.h. muss teuer entsorgt werden - in der Ausschreibung stand Z0, also unbedenkliche Erdmassen.
Mittlerweile ist der Straßenbau doppelt so teuer wie anfangs vom GÜ geschätzt. Wir haben einen Bauverzug von einem Monat und Mehrkosten von 10'000€ bis 20'000€ (ist noch nicht alles fertig geschätzt). Zumindest der Verzug und ca. 5000€ davon hätten durch eine ordentliche Planung vermieden werden können, der Rest wäre wohl ohnehin entstanden - aber hätte man z.B. von Anfang an finanzieren können anstatt jetzt teuer nachzufinanzieren.
Der Planer vom GÜ hat offensichtlich falsch geplant und diverse Dinge außer Acht gelassen, ist aber an keinen Vertrag gebunden. Auch haben wir nichts gesagt, da wir einerseits davon ausgingen, dass der Planer Ahnung hat, und andererseits auch damals kein Wissen über Bodenbeschaffenheiten etc. hatten. Da stellt sich für mich die Frage, wer hier haftet? Kann man den Planer oder den GÜ trotzdem in die Pflicht nehmen?
Falls ja - kann ich damit warten, bis das Haus steht? Ein Freund meinte, dass der sicherste Weg, einen Baustopp zu erreichen, der Rechtsweg ist... und das möchte ich vermeiden.
Nun stellte sich heraus, dass diverse Dinge nicht beachtet wurden: Im Plan / Ausschreibung fehlten im Weg liegende Hindernisse wie Bäume, ein Mauerstück, eine Gasleitung, ... und darüber hinaus ist der Boden Z2, d.h. muss teuer entsorgt werden - in der Ausschreibung stand Z0, also unbedenkliche Erdmassen.
Mittlerweile ist der Straßenbau doppelt so teuer wie anfangs vom GÜ geschätzt. Wir haben einen Bauverzug von einem Monat und Mehrkosten von 10'000€ bis 20'000€ (ist noch nicht alles fertig geschätzt). Zumindest der Verzug und ca. 5000€ davon hätten durch eine ordentliche Planung vermieden werden können, der Rest wäre wohl ohnehin entstanden - aber hätte man z.B. von Anfang an finanzieren können anstatt jetzt teuer nachzufinanzieren.
Der Planer vom GÜ hat offensichtlich falsch geplant und diverse Dinge außer Acht gelassen, ist aber an keinen Vertrag gebunden. Auch haben wir nichts gesagt, da wir einerseits davon ausgingen, dass der Planer Ahnung hat, und andererseits auch damals kein Wissen über Bodenbeschaffenheiten etc. hatten. Da stellt sich für mich die Frage, wer hier haftet? Kann man den Planer oder den GÜ trotzdem in die Pflicht nehmen?
Falls ja - kann ich damit warten, bis das Haus steht? Ein Freund meinte, dass der sicherste Weg, einen Baustopp zu erreichen, der Rechtsweg ist... und das möchte ich vermeiden.