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Khullx1
Gilt der Architektenplan nicht auch als zugesicherte Eigenschaft?? Laut dem müssten es eben insgesamt 5,30m sein, statt den realen 5,15m. Ich meine von der Wohnung selbst können sie ja auch nicht einfach 15cm weg lassen und sagen du hast 3 Zimmer bestellt und 3 Zimmer hast du bekommen. Ich weiss schon worauf du hinaus willst, aber das kommt mir etwas zu pauschal vor.