R
ruppsn
Ich bin da ganz bei Alex. Wozu Baubegleitung bei KFW70?
Entweder zeigt Dir Dein Energieberater mal, wie Du KFW55 erreichen kannst, dann gibt es auch einen Grund für die Baubegleitung. Oder aber es bleibt bei KFW70, dann brauchst Du aber auch keine Baubegleitung. Soweit ich es richtig erinnere fordert die KFW bei Förderung die Baubegleitung. Bei Energieeinsparverordnung 2016 aka KFW70 wird die nicht benötigt. Das Geld würde ich mir sparen, und ich würde denken, dass es einen nicht unbeträchtlichen Anteil am Honorar ausmacht. Bei uns (bauen ebenfalls Architekt in Einzelgewerkvergabe, Energieeinsparverordnung 2016) bekommt uns Energieberater in Summe ca. 1000€ brutto. Nur als Orientierung.
Entweder zeigt Dir Dein Energieberater mal, wie Du KFW55 erreichen kannst, dann gibt es auch einen Grund für die Baubegleitung. Oder aber es bleibt bei KFW70, dann brauchst Du aber auch keine Baubegleitung. Soweit ich es richtig erinnere fordert die KFW bei Förderung die Baubegleitung. Bei Energieeinsparverordnung 2016 aka KFW70 wird die nicht benötigt. Das Geld würde ich mir sparen, und ich würde denken, dass es einen nicht unbeträchtlichen Anteil am Honorar ausmacht. Bei uns (bauen ebenfalls Architekt in Einzelgewerkvergabe, Energieeinsparverordnung 2016) bekommt uns Energieberater in Summe ca. 1000€ brutto. Nur als Orientierung.