Z
Zaba12
Ich habe meinem Architekten jetzt folgenden Vorschlag gemacht? Was haltet Ihr davon?
Und kollidiert es mit der Textsatzung?
"
Balkone, untergeordnete Vorbauten:
Balkone, Vordächer und erdgeschossige Anbauten sind im Sinne des Art. 6 Abs.8 der Bayeri-schen Bauordnung (BayBO) als untergeordnete Vorbauten zulässig und dürfen mit einer Tiefe von höchstens 1,5 m vor die Baugrenze vortreten. Andere vortretende Bauteile sind abwei-chend von Art.6 Abs.8 BayBO nicht zulässig.
"
Und kollidiert es mit der Textsatzung?
"
Balkone, untergeordnete Vorbauten:
Balkone, Vordächer und erdgeschossige Anbauten sind im Sinne des Art. 6 Abs.8 der Bayeri-schen Bauordnung (BayBO) als untergeordnete Vorbauten zulässig und dürfen mit einer Tiefe von höchstens 1,5 m vor die Baugrenze vortreten. Andere vortretende Bauteile sind abwei-chend von Art.6 Abs.8 BayBO nicht zulässig.
"