Oha. Ich würde an diesem Punkt das Geld in eine Erstberatung eines Fachanwaltes für Baurecht investieren und parallel selbst die Landesbauordnung zu lesen (alles!)
Ansonsten ist eigentlich alles schon genannt:
- 4m Vordach hat eine Gebäudeähnliche Wirkung, sollte sich also irgendwie in den Abstandsflächen niederschlagen
- ggf Ist ein Bebauungsplan zu beachten, der die Landesbauordnung noch mal einschränkt
- Schriftliche Stellungnahmen gegenüber dem Bauamt sollten wohl überlegt sein, um entweder den Nachbarsfrieden nicht zu zerstören und daß am Ende nicht etwas Nachteiliges auf dich selbst zurückfällt
- Deine Ansprüche auf Dienstbarkeiten oder Rückbau/Änderung sind in dem Fall nicht mehr trivial, deshalb würde ich das direkt mit rechtlichem Beistand erledigen.
Ein Anwalt heißt ja nicht, daß du deinen Nachbarn verklagen willst. Auch solltest du dir überlegen, ob du irgendwo noch mal auf das Wohlwollen deines Nachbarn angewiesen bist (oder eben auch nicht), und deine Strategie entsprechend ausrichten