Endgültige Kosten erst nach Statik und Wärmebedarfsberechnung?

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P

Pädda

Hallo.
Wir wollen mit einem GU bauen. Das Haus wurde mit dem Architekten des GUs frei geplant. Jetzt sollen wir einen Bauwerkvertrag mit Bauleistungsbeschreibung und einen nach einzelnen Gewerken gegliederten Angebot/Kostenübersicht unterschreiben. So ein bisschen irritiert bin ich leider wegen einer Passage in der Bauleistungsbeschreibung die besagt, dass die endgültigen Kosten nach Statikberechnung, Wärebedarfsberechnung, etc. ermittelt werden.
Ist das so normal?
LG
Peter
 
Z

Zaba12

Die Aussage verstehe ich nur bedingt, bedeutet,

- Statik hat was mit den Baugrundgutachten zu tun, solange du diese nicht hast, wird man nicht wissen wie teuer die Bodenarbeiten fürs Haus werden.
- Ein weiterer Punkt ist das Thema Bodenanalyse, sprich wenn du Bauschutt, alte Fundamente oder einen Boden hast der kontaminiert ist vervielfachen sich die Kosten (z.B. für die Bodenklassen-Verschlechterung von Z0 auf Z1.1 bedeutet bei uns nicht 15€/t sondern 55€/t Deponiekosten)
- Wenn mit Wärmebedarfsberechnung der U-Wert und damit KfW70 auf KfW55 oder KfW40 gemeint ist, dann ist das richtig, denn dies bedeutet mehr Dämmung, bessere Steine, bessere Fenster, etc. ggf. auch Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung usw.
- Kostentreiber sind u.a. auch Entwässerung?

Ob das normal ist? Beim Tiefbau *Ja". Bei der Wärmebedarfsberechnung "Nein".

Jedoch ist der 2. größte Kostentreiber die Bemusterung, also Elektro, Fliesen, Bäder, etc.
 
M

Maria16

Wir haben alle Gewerke selber vergeben. Nachdem die Statik da war, wurde der Rohbau teurer, da der Statiker zusätzliche Betonstützen an zwei Stellen gefordert hatte.

Energieausweis könnte ich mir insofern als Kostentreiber vorstellen, wenn man doch bessere Fenster, größere Solaranlage oder was auch immer benötigt.

Allerdings würde ich mir wohl auch erhoffen, dass das vor Vertragsunterschrift eingepreist werden kann, wenn ich schon mit GU bauen würde.
 
K

Knallkörper

Für einen GU sehe ich das auch eher untypisch. Er wird ja einen "eigenen" Statiker haben, der eventuelle Kostentreiber vorab grob identifizieren kann, sodass der GU diesbezüglich ein pauschalisiertes Angebot kalkulieren kann. Mit anderen Worten: Das Risiko bzgl. Statik solltest nicht du tragen.

Das gleiche gilt im Prinzip für die Wärmebedarfsrechnung. Wenn du weißt, ob du nach Energieeinsparverordnung oder nach KfW-Standard X bauen willst, ist der Rest eigentlich Sache des GU. Das heißt, er sollte einen pauschalen Preis kalkulieren können.

Beim Baugrund würde ich Zaba zustimmen, der sollte vor Angebotskalkulation untersucht sein. Das Risiko für erhöhten Bodenaustausch etc. wird der GU wohl nicht tragen können/wollen.
 
P

Pädda

Danke für euer Feedback.
Dass es bei der Bemusterung oder Erdarbeiten zu Mehrkosten kommen kann ist klar. Wegen der Erdarbeiten haben wir ein Bodengutachten erstellen lassen. Die Mehrkosten einer Bemusterung werden wir dann später sehen.

Mir geht es aber eher darum, dass ich die zusätzliche Kosten der Bemusterung in etwa beeinflussen kann. Wenn ich jetzt aber diesen Vertrag unterschreibe, zu einer Bank gehe und denen die Kredithöhe mitteile und nach den ganzen Berechnungen kommt raus, dass alles bedeutend teurer wird wegen z.B. der Statik, dann hab ich den Bauvertrag doch verbindlich unterschrieben und dann fehlen die Erhöhten Kosten, die nachträglich nach den Berechnungen in Rechnung gestellt werden. Müsste der Generalunternehmer uns nicht ein konkretes Angebot auch inkl. statischer Mehrkosten vor Vertragsunterschrift unterbreiten (Bemusterung und zusätzliche Erdarbeiten ausgeschlossen)?
 
Z

Zaba12

Müsste der Generalunternehmer uns nicht ein konkretes Angebot auch inkl. statischer Mehrkosten vor Vertragsunterschrift unterbreiten (Bemusterung und zusätzliche Erdarbeiten ausgeschlossen)?
Klar. Wenn du eine Pauschale aushandeln kannst!? Ob der GU sich darauf einlässt hängt von der Summe ab, auf die Du dich einlässt um seine Unsicherheit abzufangen.

Jedoch noch mal zum Verständnis. Die Unkosten bzgl. der Statik setzen ein vorhandenes Baugrundgutachten voraus, welches du noch nicht hast.

@ Bemusterung: In der Theorie kannst du es steuern. In der Praxis nicht, warte mal ab, wenn du in der Bemusterung bist, da schaltet sich dein Kopf aus und dein Bauch ein. Die Ehefrau & der Berater werden Ihr übriges dazu beisteuern. Warte mal ab :-p

Außerdem weißt Du als Laie doch gar nicht, ob das Angebot/ der Vertrag alle Position enthält, welche Du dir für dein Traumhaus vorgestellt hast.

Ich selbst habe eine Puffer von 40k€ eingerechnet für genau die Position die ich als Laie nicht erfassen kann. In den 40k€ spielt Sanitär keine Rolle.
 
Zuletzt aktualisiert 20.12.2024
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