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Domski
Mit 1m zusätzlich wirst du dir selber Schwierigkeiten einfangen. Dann ist der Bau der zweiten Doppelhaushälfte ja aufgrund der Grenzlage nicht mehr möglich -> also wird im schlimmsten Fall die Abstandsregelung Anwendung finden. Damit brauchst du dann doch wieder eine Baulast beim Nachbarn (Grenzabstand < 3m)