@ Yvonne. Ich muss Dich jetzt noch mal fragen, weil ich das sonst nicht kapier:
Du weißt ja, ich bin totaler Laie, wenn ich also oben 1 volles Geschoss baue und unten dann das Halbe (weil die Hälfte eingebuddelt ist) - das ist dann auch ein 1,5 Geschosser?
Ich glaube, so:
Ein „Keller“, also ein Geschoss dürfte nur ein Vollgeschoss sein, wenn mehr als im Mittel 1,40 aus der Erde schauen.
Ich glaube, dass das in der Landesbauordnung steht.
Da ich selbst Niedersachsen bin, könnte ich damit recht haben, da ich mir natürlich Wissen angelesen habe, was mich selbst betrifft.
Aber es ist Halbwissen!
Und es wäre dann natürlich ein falsches Haus, welches in den Hang gepresst wird. Nicht zu vergessen!
Ein Architekt kann da sicher vieles machbar machen, was dann eher ein Rechenexempel ist.
Ein ähnlicher 2-Geschosser ist bei
@Arifas im Bilder-Thread zu sehen: auf einer Seite hat man dann einen Bungalow. Das muss man mögen, und das sehe ich hier bei Franky nicht.